Renovierung
Silikonfugen beim Auszug erneuern: musst du das wirklich?
In fast jeder Endabnahme kommt der Satz, die Fugen in Bad und Küche seien zu erneuern. In den meisten Fällen musst du das nicht, denn Silikonfugen gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen.
Kurz gefasst
Silikonfugen sind Instandhaltung und damit Sache der Vermieterseite. Anders liegt es nur, wenn du die Fuge selbst beschädigt oder den Schaden durch falsches Lüften verursacht hast.
Die Vermieterseite muss die Wohnung während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand erhalten.
Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch hast du nicht zu vertreten.
Danach verjähren Ersatzansprüche der Vermieterseite nach der Rückgabe.
Warum Fugen keine Schönheitsreparatur sind
Der Begriff Schönheitsreparaturen ist gesetzlich beschrieben, und zwar abschließend. In § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung heißt es, Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper samt Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Silikon steht dort nicht. Ebenso wenig taucht es bei den kleinen Instandhaltungen auf, die eine wirksame Kleinreparaturklausel abdecken kann. Dort geht es um Installationsgegenstände für Strom, Wasser und Gas, um Heiz- und Kocheinrichtungen sowie um Fenster- und Türverschlüsse.
Damit bleibt die Fuge das, was sie ist: ein Bauteil, das altert. Für die Erhaltung der Mietsache ist nach § 535 Abs. 1 BGB die Vermieterseite zuständig. Und nach § 538 BGB hast du Veränderungen und Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht zu vertreten.
Wann es doch dein Problem wird
Es gibt Fälle, in denen du zahlst. Der Unterschied liegt in der Ursache, nicht im Aussehen der Fuge.
| Befund an der Fuge | Ursache | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Fuge vergilbt oder leicht verfärbt | Alterung des Materials | Vermieterseite |
| Fuge gerissen oder abgelöst | Materialermüdung, Bewegung im Bau | Vermieterseite |
| Dunkle Punkte in der Fuge nach Jahren | normale Nutzung eines Bads | Vermieterseite |
| Großflächiger Schimmel nach kurzer Mietzeit | Lüftungs- und Heizverhalten | strittig, oft die Mietseite |
| Fuge eingeschnitten oder herausgerissen | eigenes Werkzeug, Möbelmontage | Mietseite |
| Fuge mit Silikonentferner zerstört | unsachgemäße Reinigung | Mietseite |
| Feuchteschaden hinter der Fuge | Baumangel, undichte Leitung | Vermieterseite |
Der Streitpunkt ist fast immer der Schimmel. Wer behauptet, du hättest falsch gelüftet, muss das beweisen und zunächst ausschließen, dass ein Baumangel vorliegt. Eine schlecht gedämmte Außenwand oder eine fehlende Lüftung im innenliegenden Bad ist kein Nutzungsfehler. Bei größerem Schimmelbefall lässt du die Ursache fachlich klären. Treten gesundheitliche Beschwerden auf, ist ärztliche Abklärung der richtige Weg.
Klauseln im Mietvertrag zur Fugenerneuerung
Manche Verträge enthalten einen Zusatz, wonach du beim Auszug alle Silikonfugen zu erneuern hast. Solche Klauseln sind regelmäßig angreifbar, weil sie dir eine Instandhaltungspflicht auferlegen, die das Gesetz der Vermieterseite zuweist.
Prüf zusätzlich, wie die Schönheitsreparaturklausel insgesamt formuliert ist. Starre Fristenpläne ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand sind seit langem unwirksam. Und wurde dir die Wohnung unrenoviert übergeben, ohne dass du dafür einen angemessenen Ausgleich bekommen hast, entfällt die Renovierungspflicht in vielen Fällen ganz.
Wie du deine Klausel einordnest, erklärt der Ratgeber zu den Schönheitsreparaturen beim Auszug. Speziell zur Malerfrage findest du die Details unter Wohnung streichen beim Auszug. Ob eine konkrete Klausel wirksam ist, entscheidet am Ende ein Gericht, nicht dieser Ratgeber.
Was die Erneuerung kostet
Falls du die Fugen freiwillig machst, etwa um Diskussionen bei der Übergabe zu vermeiden, ist der Unterschied zwischen Fachbetrieb und Eigenleistung groß.
| Weg | Kosten, Stand 2026 | Zeitaufwand | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Fachbetrieb | etwa 8 bis 20 € je laufendem Meter, Mindestpauschale oft 120 bis 250 € | 1 bis 2 Stunden | Rechnung als Nachweis aufheben |
| Selbst machen | etwa 15 bis 40 € Material für ein Bad | 2 bis 4 Stunden plus Trockenzeit | Sanitärsilikon mit Schimmelschutz wählen |
| Nur Reinigung statt Erneuerung | 5 bis 15 € | 1 Stunde | reicht bei reiner Verfärbung oft aus |
Die Preise sind Spannen und schwanken regional deutlich. Hol dir vor einer Beauftragung zwei Angebote ein.
Fuge selbst erneuern: der Ablauf
Der Austausch ist handwerklich einfach, verzeiht aber keine Hektik. Plane die Trockenzeit fest ein.
- Alte Fuge mit einem Fugenhobel oder Cuttermesser herausschneiden. Arbeite flach an der Fliese entlang, damit du die Glasur nicht beschädigst.
- Reste mit einem Silikonentferner einweichen und vollständig entfernen. Jeder Rest verhindert später die Haftung.
- Fläche mit Reinigungsbenzin oder Spiritus entfetten und trocknen lassen. Die Fuge muss absolut trocken sein.
- Beidseitig Kreppband kleben, Sanitärsilikon gleichmäßig einspritzen, mit Glättmittel und Fugenspachtel abziehen.
- Kreppband sofort abziehen, solange das Silikon noch feucht ist.
- Mindestens 24 Stunden aushärten lassen, bevor Wasser darauf kommt. Herstellerangabe beachten, manche Produkte brauchen länger.
Zwei Warnungen. Verwende kein Acryl in Nassbereichen, es hält der Feuchtigkeit nicht stand. Und arbeite bei Silikonentfernern mit offenem Fenster und Handschuhen, die Dämpfe reizen. Wenn hinter der Fuge Feuchtigkeit im Bauteil steckt, hilft neues Silikon nicht. Dann muss die Ursache gesucht werden, und das ist ein Fall für einen Fachbetrieb.
Vorher fotografieren und ins Protokoll aufnehmen
Der wirksamste Schutz kostet fünf Minuten. Fotografiere die Fugen in Bad und Küche beim Einzug, mit Datum, aus der Nähe und einmal im Überblick. Halte den Zustand zusätzlich schriftlich im Übergabeprotokoll fest, etwa mit dem Vermerk, dass die Fugen alt und verfärbt sind.
Beim Auszug wiederholst du beides. Damit lässt sich später zeigen, dass sich der Zustand nicht verschlechtert hat. Wie ein belastbares Protokoll aussieht, steht im Ratgeber zum Wohnungsübergabeprotokoll.
Wird bei der Abnahme trotzdem eine Fugenerneuerung verlangt, unterschreib das Protokoll nicht mit dieser Forderung. Vermerke stattdessen, dass du die Position bestreitest. Wichtig zu wissen: Ersatzansprüche der Vermieterseite wegen Veränderungen der Mietsache verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe. Wer deine Kaution deswegen zurückhält, muss sich also zügig bewegen. Was dabei gilt, steht unter Kaution zurückbekommen.
Häufige Fragen zu Silikonfugen beim Auszug
Darf der Vermieter die Kaution wegen der Fugen einbehalten?
Was ist mit Schimmel in der Fuge?
Reicht es, die Fugen nur zu reinigen?
Muss ich Fugen erneuern, die ich selbst gezogen habe?
Wie lange hält eine Silikonfuge normalerweise?
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
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