
Ratgeber
Strom und Gas ummelden beim Umzug: Fristen, Zählerstand, Anbieterwechsel
Strom und Gas gehören zu den Dingen, die beim Umzug gern untergehen – bis die Schlussrechnung kommt und plötzlich Verbrauch abgerechnet wird, den jemand anderes verursacht hat. Mit zwei Terminen und einem Foto ist das Thema erledigt.
Hier erfährst du, welche Fristen gelten, wie du den Zählerstand richtig festhältst und warum sich gerade beim Umzug ein Anbieterwechsel lohnt.
Umziehen heißt nicht automatisch kündigen
Dein Energievertrag hängt an dir, nicht an der Wohnung. Du hast deshalb zwei Möglichkeiten:
- Vertrag mitnehmen: Du meldest deinem Anbieter die neue Adresse, der Vertrag läuft dort weiter. Das geht, solange der Anbieter die neue Region beliefert.
- Vertrag kündigen: Ein Umzug gibt dir ein Sonderkündigungsrecht – meist mit sechs Wochen Frist zum Umzugstermin, unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit.
Das Sonderkündigungsrecht greift auch dann, wenn dein Anbieter die neue Adresse zwar beliefert, aber zu anderen Konditionen. Melde den Umzug deshalb frühzeitig an – idealerweise sechs bis acht Wochen vorher.
Der Zählerstand ist der wichtigste Moment
Am Tag der Wohnungsübergabe wird abgelesen – in der alten und in der neuen Wohnung. Diese Zahl trennt deinen Verbrauch von dem der nachfolgenden Person. Wenn sie fehlt oder falsch ist, schätzt der Versorger, und Schätzungen gehen selten zu deinen Gunsten aus.
So machst du es richtig:
- Zählernummer und Zählerstand notieren – die Nummer steht auf dem Gerät und ist wichtiger als die Adresse
- Ein Foto machen, auf dem Nummer und Stand gemeinsam scharf lesbar sind
- Den Stand ins Übergabeprotokoll eintragen und von beiden Seiten unterschreiben lassen
- Bei Gas zusätzlich auf die Nachkommastellen achten – dort steckt bei hohem Verbrauch echtes Geld
- Den Stand innerhalb weniger Tage an den Versorger melden
Bei modernen digitalen Zählern brauchst du manchmal eine PIN, um den Gesamtverbrauch anzuzeigen. Frag danach, bevor die Vormieterin oder der Vormieter weg ist.
In der neuen Wohnung: die Grundversorgung
Ein weit verbreiteter Irrtum: Ohne Vertrag bleibt die Wohnung dunkel. Das stimmt nicht. Sobald du Strom entnimmst, kommt automatisch ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande – die sogenannte Ersatzversorgung.
Das Problem daran ist der Preis: Der Grundversorgungstarif gehört fast überall zu den teuersten am Markt. Ein paar Wochen darin sind kein Drama, ein halbes Jahr schon.
Melde dich also möglichst zum Einzugstag bei einem Anbieter an. Die Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen – du bist dort nie langfristig gebunden.
Der Umzug ist der beste Moment zum Wechseln
Beim Umzug entfallen alle üblichen Hürden: keine Restlaufzeit, keine Kündigungsfrist, kein Ärger mit dem alten Vertrag. Und der Unterschied ist erheblich – zwischen Grundversorgung und einem günstigen Tarif liegen bei einem Zweipersonenhaushalt schnell 200 bis 400 € im Jahr.
Worauf du beim Vergleich achten solltest:
- Realistischer Verbrauch: Nicht den Standardwert des Rechners übernehmen. Nimm deinen echten Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung.
- Keine Vorkasse: Anbieter, die ein Jahr im Voraus kassieren, sind ein Risiko, falls sie insolvent gehen.
- Preisgarantie: Zwölf Monate auf den Arbeitspreis sind ein gutes Zeichen. Achte darauf, was genau garantiert wird.
- Boni realistisch bewerten: Ein hoher Neukundenbonus im ersten Jahr kaschiert oft einen teuren Grundpreis ab dem zweiten.
- Kündigungsfrist: Ein Monat ist angenehm, drei Monate sind Standard.
Zeitplan für Strom und Gas
| Zeitpunkt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 8 Wochen vorher | Umzug beim Anbieter melden, Tarife vergleichen |
| 6 Wochen vorher | Sonderkündigung aussprechen oder Umzug bestätigen |
| 4 Wochen vorher | Neuen Vertrag zum Einzugsdatum abschließen |
| Umzugstag | Zählerstände in beiden Wohnungen ablesen und fotografieren |
| Innerhalb 1 Woche | Stände an alten und neuen Versorger melden |
| Nach 6 Wochen | Schlussrechnung prüfen, Abschlag anpassen |
Den Abschlag richtig einstellen
Der monatliche Abschlag ist eine Vorauszahlung auf den geschätzten Jahresverbrauch. Setzt du ihn zu niedrig an, kommt am Jahresende eine hohe Nachzahlung. Setzt du ihn zu hoch an, gibst du dem Anbieter einen zinslosen Kredit.
Als Orientierung für den Jahresverbrauch Strom: ein Singlehaushalt rund 1.500 kWh, zwei Personen etwa 2.500 kWh, vier Personen ungefähr 4.000 kWh. Bei Gas rechnest du grob mit 130 bis 160 kWh je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr – im unsanierten Altbau auch deutlich mehr.
Häufige Fragen zu Strom und Gas beim Umzug
Muss ich kündigen oder kann ich mitnehmen?
Beides geht. Mitnehmen ist bequemer, Kündigen oft günstiger – weil du beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht hast und frei vergleichen kannst.
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Du landest in der Ersatzversorgung des Grundversorgers. Der Strom fließt, ist aber teuer. Kündbar ist das jederzeit mit zwei Wochen Frist.
Wer zahlt, wenn der Zählerstand fehlt?
Dann schätzt der Versorger, und du musst widersprechen. Mit Foto und unterschriebenem Übergabeprotokoll bist du auf der sicheren Seite.
Wie lange dauert ein Anbieterwechsel?
Der Wechsel selbst ist in der Regel innerhalb von drei Wochen erledigt. Die Versorgung läuft dabei ohne Unterbrechung weiter.
Was ist mit dem Heizkostenverteiler?
Bei Zentralheizung rechnet die Vermieterseite über die Nebenkosten ab. Melde den Auszug trotzdem, damit eine Zwischenablesung erfolgt.
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Titelbild: KI-generiert.