Wohnung & Vertrag

Besenrein ausziehen: Was das wirklich bedeutet

Besenrein heißt geräumt und grob gereinigt, mehr nicht. Fenster putzen, Fugen schrubben oder den Teppich reinigen lassen gehört ausdrücklich nicht dazu.

Kurz gefasst

Du räumst alles aus, kehrst oder saugst die Böden und entfernst groben Schmutz. Eine Grundreinigung schuldest du nicht. Klauseln, die dir eine Fachreinigung vorschreiben, halten meist nicht stand.

Die kurze Antwort: Besenrein bedeutet, dass du die Wohnung vollständig geräumt und grob gereinigt übergibst. Böden werden gekehrt oder gesaugt, grobe Verschmutzungen und Müll kommen raus, Möbel und Einbauten musst du entfernen. Nicht geschuldet sind Fensterputzen, Fugenreinigung, Teppichshampoo oder eine professionelle Endreinigung. Steht im Mietvertrag mehr, lohnt der genaue Blick, denn viele dieser Formularklauseln sind unwirksam.
§ 546 BGB

Verpflichtet dich zur Rückgabe der Wohnung. Geräumt heißt: nichts bleibt zurück.

3 bis 8 Euro

Ungefähre Kosten je Quadratmeter, wenn der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragt, Stand 2026.

§ 307 BGB

Über diese Vorschrift kippen Gerichte überzogene Reinigungsklauseln in Formularverträgen.

Was besenrein konkret verlangt

Der Begriff kommt aus der Zeit, als der Besen das Reinigungsgerät war. Genau dieses Maß gilt bis heute: einmal durchkehren, groben Schmutz weg, fertig.

Konkret heißt das für dich: alle Räume leerräumen, Böden kehren oder saugen, Staubflusen und Bauschutt entfernen, Spinnweben abnehmen. Klebereste von Teppichband, verschüttete Farbe oder eingetrocknete Flecken auf dem Boden gehören ebenfalls weg, weil das kein normaler Schmutz mehr ist.

Nicht dazu gehört alles, was über die Grobreinigung hinausgeht. Du musst weder wischen noch Fenster putzen, keine Bad- oder Küchenfliesen schrubben, keine Silikonfugen erneuern und keinen Backofen entfetten. Auch der Kühlschrank muss nur leer und abgetaut sein, nicht ausgewischt.

AufgabeBei besenreinHinweis
Wohnung vollständig räumenPflichtgilt auch für Keller, Dachboden und Garage
Böden kehren oder saugenPflichtalle Räume, auch Abstellkammer
Müll und Sperrmüll entsorgenPflichtEntsorgung kostet je nach Menge etwa 50 bis 250 Euro
Grobe Flecken und Klebereste entfernenPflichtgehört nicht zur normalen Abnutzung
Böden feucht wischenKürmacht bei der Übergabe trotzdem einen guten Eindruck
Fenster putzenKürnur bei ausdrücklicher und wirksamer Vereinbarung
Bad und Küche grundreinigenKürkeine Pflicht bei besenrein
Teppichboden shampoonierenKürgehört zur Grundreinigung, nicht zur Grobreinigung

Was gilt bei Klauseln wie „gereinigt“ oder „besenrein übergeben“?

Da wird es interessant. Steht im Vertrag nur „besenrein“, bleibt es beim beschriebenen Grobmaß. Steht dort „in gereinigtem Zustand“ oder „gesäubert“, ist unklar, was gemeint ist, und unklare Formularklauseln gehen zulasten des Verwenders, also des Vermieters.

Verlangt eine Formularklausel dagegen ausdrücklich eine professionelle Endreinigung durch eine Fachfirma, halten Gerichte das regelmäßig für eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB. Die Klausel ist dann unwirksam, und es bleibt bei der gesetzlichen Rückgabepflicht.

Anders liegt der Fall bei einer individuell ausgehandelten Vereinbarung, etwa im Aufhebungsvertrag oder im Übergabeprotokoll. Was du dort unterschreibst, gilt. Lies deshalb vor der Unterschrift genau und streiche, was du nicht übernehmen willst. Bei größeren Beträgen lohnt der Weg zum Mieterverein, denn dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Gerichte begründen das mit dem Summierungseffekt. Wer neben den Schönheitsreparaturen auch noch eine Fachreinigung schuldet, trägt am Ende deutlich mehr als das gesetzliche Maß. Zwei für sich genommen vertretbare Klauseln können in der Summe unwirksam sein. Prüfe deinen Vertrag deshalb immer als Ganzes und nicht Klausel für Klausel.

Möbel, Dübel und Bohrlöcher

Räumen ist Pflicht, und zwar restlos. Das alte Sofa im Keller, die Regalbretter auf dem Dachboden und der Grill auf dem Balkon gehören dazu. Lässt du Sachen zurück, darf der Vermieter sie auf deine Kosten entsorgen lassen.

Eingebaute Sachen sind ein eigenes Thema. Was du selbst eingebaut hast, musst du in der Regel zurückbauen: die Laminatverlegung über dem alten Boden, die Dusche statt der Wanne, das Katzennetz am Balkon. Was du vom Vormieter übernommen hast, bleibt in der Regel drin, wenn das damals so vereinbart war.

Dübel und Bohrlöcher haben mit besenrein nichts zu tun, sie sind eine eigene Frage der Schönheitsreparaturen. Wann du sie schließen musst und wann nicht, steht unter Bohrlöcher beim Auszug verschließen. Ob überhaupt gestrichen werden muss, klärt Wohnung streichen beim Auszug.

Keller, Dachboden, Garten und Garage

Diese Flächen werden am häufigsten vergessen. Sie gehören zum Mietvertrag und damit zur Rückgabe, auch wenn sie im Protokoll manchmal fehlen.

Für den Kellerraum gilt dasselbe Maß: leer und gekehrt. Der Dachbodenanteil ebenso. Bei einem mitgemieteten Garten schuldest du den Zustand, in dem du ihn übernommen hast, also gemähter Rasen und geleerte Beete, aber keine Neuanlage. Ein selbst gebautes Gartenhaus musst du entfernen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Nimm diese Räume in die Begehung auf und halte sie im Übergabeprotokoll fest. Das kostet fünf Minuten und verhindert Nachforderungen.

Was kostet es, wenn der Vermieter reinigen lässt?

Ist die Wohnung nicht einmal besenrein, darf der Vermieter nach einer Fristsetzung eine Firma beauftragen und dir die Kosten in Rechnung stellen. Üblich sind 2026 etwa 3 bis 8 Euro je Quadratmeter oder 25 bis 45 Euro je Stunde, je nach Region und Aufwand.

Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung landest du damit schnell bei 200 bis 500 Euro, die von der Kaution abgezogen werden. Verlange in diesem Fall immer die Rechnung und eine Aufstellung der Leistungen. Pauschalen ohne Nachweis musst du nicht akzeptieren.

Zwei Stunden Kehren und Müllwegräumen sind fast immer günstiger als die Ersatzvornahme. Und sie helfen dir zusätzlich bei der Rückzahlung der Kaution, weil eine ordentlich übergebene Wohnung selten Diskussionen auslöst.

Praktisch bewährt hat sich diese Reihenfolge: erst alles raustragen, dann von hinten nach vorne kehren, zuletzt Keller und Balkon. Wer noch eine Stunde übrig hat, wischt die Böden feucht und putzt die Fenster. Beides schuldest du nicht, beide Punkte nehmen dem Vermieter aber den Anlass, im Protokoll etwas zu notieren.

Häufige Fragen

Muss ich streichen, wenn besenrein im Vertrag steht?
Nein. Besenrein regelt nur die Reinigung. Ob du streichen musst, hängt allein von der Klausel zu Schönheitsreparaturen ab und davon, ob du die Wohnung renoviert übernommen hast.
Reicht Kehren, oder muss ich saugen?
Beides ist zulässig. Entscheidend ist das Ergebnis: kein loser Schmutz, keine Krümel, keine Staubflusen. Bei Teppichboden ist Saugen praktisch der einzige Weg dorthin.
Was ist mit Nikotin an den Wänden?
Das fällt nicht unter besenrein, sondern unter Beschädigung. Starke Vergilbung, die sich nicht überstreichen lässt, kann Schadensersatz auslösen, auch ohne Renovierungsklausel im Vertrag.
Darf der Vermieter die Annahme verweigern?
Nur bei erheblichen Mängeln. Etwas Staub reicht nicht. Verweigert er trotzdem, lass dir das schriftlich mit Begründung geben und dokumentiere den Zustand mit Fotos.
Gilt besenrein auch für Gewerberäume?
Im Gewerbemietrecht gelten weitgehend die Vereinbarungen des Vertrags, der Schutz ist schwächer als bei Wohnraum. Dort sind weitergehende Reinigungspflichten deutlich häufiger wirksam.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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