Wohnung & Vertrag

Kaution einbehalten: Wie lange darf der Vermieter warten?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Gerichte halten drei bis sechs Monate für angemessen, und länger darf nur ein Teilbetrag zurückgehalten werden.

Kurz gefasst

Nach der Rückgabe hat der Vermieter eine angemessene Prüfzeit, üblicherweise drei bis sechs Monate. Steht nur noch die Nebenkostenabrechnung aus, darf er lediglich einen angemessenen Teil behalten, nicht die ganze Kaution.

Die kurze Antwort: Das Gesetz nennt keine Frist. In der Rechtsprechung haben sich drei bis sechs Monate nach der Wohnungsrückgabe als angemessene Prüfzeit durchgesetzt. Danach muss der Vermieter abrechnen und auszahlen. Nur wegen einer noch offenen Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teilbetrag länger einbehalten, meist in Höhe von drei bis vier monatlichen Vorauszahlungen. Ansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB schon sechs Monate nach Rückgabe.
3 bis 6 Monate

Übliche Prüffrist nach der Wohnungsrückgabe, danach ist auszuzahlen.

§ 548 BGB

Schadensersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung.

3 Jahre

So lange kannst du deine Kaution einfordern, bevor der Anspruch verjährt.

Wie lange darf die Prüfung dauern?

§ 551 BGB regelt Höhe und Anlage der Kaution, aber keine Rückzahlungsfrist. Deshalb arbeiten die Gerichte mit dem Begriff der angemessenen Überlegungsfrist. In der Praxis liegt sie bei drei bis sechs Monaten ab dem Tag der Rückgabe.

Die Uhr startet mit der Schlüsselübergabe, nicht mit dem Vertragsende. Wenn du am 30. Juni übergibst, ist die Kaution je nach Fall zwischen Ende September und Ende Dezember fällig.

Ist die Wohnung mangelfrei, gab es keine Beanstandungen im Protokoll und ist die letzte Abrechnung längst durch, verkürzt sich die Frist. Dann sind sechs bis acht Wochen völlig ausreichend, und der Vermieter braucht ein Argument, wenn er länger braucht.

SituationZulässige DauerWas du tun kannst
Übergabe ohne Beanstandung, Abrechnung liegt voretwa 6 bis 8 Wochenschriftlich mit Frist von 14 Tagen auffordern
Normalfall, keine besonderen Punkte offen3 bis 6 Monatenach 3 Monaten freundlich nachhaken
Betriebskostenabrechnung noch offenRestbetrag sofort, Teileinbehalt bis zur AbrechnungAuszahlung des unstrittigen Teils verlangen
Streit über SchädenPrüfzeit plus konkrete BezifferungKostenaufstellung und Belege anfordern
Vermieter meldet sich gar nichtkeineMahnung, danach Mahnbescheid oder Klage

Darf er wegen der Nebenkosten alles behalten?

Nein. Zurückhalten darf er nur so viel, wie eine mögliche Nachzahlung realistisch ausmachen kann. Als Maßstab dient die Nachzahlung aus dem Vorjahr oder etwa drei bis vier Monatsvorauszahlungen. Der Rest ist auszuzahlen.

Ein Beispiel: Die Kaution beträgt 2.400 Euro, die Vorauszahlung 180 Euro im Monat. Ein Einbehalt von rund 600 Euro ist dann vertretbar. 2.400 Euro festzuhalten, weil irgendwann eine Abrechnung kommt, ist es nicht.

Wie lange dieser Teilbetrag liegen bleiben darf, hängt am Abrechnungszeitraum. Der Vermieter hat nach § 556 Abs. 3 BGB zwölf Monate nach dessen Ende Zeit. Genau deshalb kann sich ein Restbetrag im Extremfall bis zu zwei Jahre nach dem Auszug hinziehen. Was dann gilt, steht im Ratgeber Betriebskostenabrechnung zu spät.

Was gilt bei Schäden an der Wohnung?

Hier läuft die Zeit gegen den Vermieter. Nach § 548 Abs. 1 BGB verjähren seine Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache sechs Monate nach dem Rückerhalt. Diese Frist ist kurz und lässt sich nicht einfach verlängern.

Er muss den Schaden also innerhalb dieser sechs Monate geltend machen, und zwar konkret. Ein Satz wie „wegen Schäden behalte ich die Kaution“ genügt nicht. Verlange eine Aufstellung mit Position, Ort in der Wohnung und Betrag, dazu Kostenvoranschlag oder Rechnung.

Normale Abnutzung darf er dir nicht anlasten. Laufspuren im Boden, vergilbte Tapeten oder übliche Dübellöcher gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. Was du beim Auszug wirklich schließen musst, steht unter Bohrlöcher verschließen, die Renovierungsfrage klärt Schönheitsreparaturen beim Auszug.

Bekommst du Zinsen für die Wartezeit?

Für die gesamte Anlagedauer ja. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die Erträge stehen dir zu und erhöhen die Kaution.

Das gilt auch für die Monate nach dem Auszug, in denen er noch prüft. Verlange bei der Abrechnung deshalb immer einen Nachweis über die Anlage und die aufgelaufenen Zinsen. Details dazu findest du unter Mietkaution und Zinsen.

Zahlt er nach deiner Mahnung weiter nicht, kommen zusätzlich Verzugszinsen dazu. Sie liegen bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

So forderst du die Kaution ein

Schriftlich, mit Frist und IBAN. Formuliere sachlich und ohne Drohungen, das reicht in den meisten Fällen völlig.

Musterschreiben: „Sehr geehrter Herr Muster, ich habe Ihnen die Wohnung Beispielweg 4 am 30. Juni 2026 mängelfrei übergeben. Die Kaution in Höhe von 2.400 Euro zuzüglich Zinsen ist bislang nicht abgerechnet. Ich fordere Sie auf, den Betrag bis zum 30. Oktober 2026 auf das Konto DE00 0000 0000 0000 0000 00 zu überweisen. Sollten Sie einen Teilbetrag wegen der noch offenen Betriebskostenabrechnung einbehalten wollen, teilen Sie mir bitte dessen Höhe und Begründung mit.“

Schick das Schreiben per Einwurf-Einschreiben. Verstreicht die Frist, folgt eine Mahnung mit zehn Tagen. Danach bleibt der gerichtliche Mahnbescheid über das Mahnverfahren, der bei diesen Beträgen meist im niedrigen zweistelligen Bereich kostet und oft schon Bewegung bringt. Deinen Anspruch selbst musst du innerhalb von drei Jahren geltend machen, sonst verjährt er. Mehr dazu unter Kaution zurückbekommen. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf ich die letzte Miete mit der Kaution verrechnen?
Nein, davon rät die Rechtsprechung klar ab. Du gerätst in Mietrückstand, und der Vermieter darf deshalb kündigen. Warte die Abrechnung ab und fordere das Geld dann ein.
Was gilt bei einer Bürgschaft statt Bargeld?
Die Bürgschaft muss zurückgegeben oder freigegeben werden, sobald keine Ansprüche mehr bestehen. Es gelten dieselben Prüfzeiten. Verlange die Urkunde schriftlich zurück, sonst haftet der Bürge weiter.
Der Vermieter hat die Wohnung verkauft, wer zahlt?
Der neue Eigentümer haftet für die Rückzahlung, denn die Kaution geht mit dem Eigentum über. Fordere ihn auf und setze den früheren Vermieter zur Sicherheit in Kopie.
Muss ich einer Ratenzahlung zustimmen?
Nein. Die Kaution ist in einer Summe fällig, sobald abgerechnet ist. Eine Ratenzahlung kannst du freiwillig akzeptieren, verlange dafür aber eine schriftliche Bestätigung.
Was tun ohne Übergabeprotokoll?
Dann zählen Fotos, Zeugen und der Schriftverkehr. Ohne Protokoll wird es für den Vermieter schwerer, Schäden zu beweisen, denn er trägt dafür die Beweislast.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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