Umzug planen
Betriebskostenabrechnung zu spät: die 12-Monats-Frist
Kommt die Abrechnung erst nach zwölf Monaten, ist eine Nachzahlung in aller Regel vom Tisch. Ein Guthaben bleibt dir trotzdem erhalten, und genau diesen Unterschied kennen viele Vermieter selbst nicht.
Kurz gefasst
Die Betriebskostenabrechnung muss dir spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach kann der Vermieter nichts mehr nachfordern, außer er hat die Verspätung nachweislich nicht zu vertreten.
Frist für den Zugang der Abrechnung, gerechnet ab Ende des Abrechnungszeitraums.
Regelt Frist und Ausschluss der Nachforderung im Mietrecht.
So lange kannst du ein Guthaben aus einer verspäteten Abrechnung noch einfordern.
Wie lange hat der Vermieter für die Abrechnung Zeit?
Genau zwölf Monate. Die Frist beginnt nicht mit deinem Einzug und nicht mit dem Kalenderjahr, sondern am Tag nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Das steht in § 556 BGB, Absatz 3.
Bei den meisten Mietverträgen läuft der Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Für das Jahr 2025 muss die Abrechnung also bis zum 31. Dezember 2026 in deinem Briefkasten liegen. Vereinbart der Vertrag einen abweichenden Zeitraum, verschiebt sich alles entsprechend.
| Abrechnungszeitraum | Abrechnung muss zugehen bis | Danach |
|---|---|---|
| 01.01.2025 bis 31.12.2025 | 31.12.2026 | keine Nachforderung mehr |
| 01.07.2024 bis 30.06.2025 | 30.06.2026 | keine Nachforderung mehr |
| Einzug am 01.09.2025, Zeitraum bis 31.12.2025 | 31.12.2026 | anteilige Abrechnung ab Einzug |
| Auszug am 31.03.2026, Zeitraum bis 31.12.2026 | 31.12.2027 | Abrechnung erst nach Ende des Zeitraums |
Die letzte Zeile überrascht viele beim Auszug. Der Vermieter muss nicht sofort abrechnen, nur weil du ausgezogen bist. Er darf das Ende des laufenden Abrechnungszeitraums abwarten und hat danach die vollen zwölf Monate. Deshalb darf er auch nicht die gesamte Kaution wegen einer offenen Abrechnung zurückhalten, sondern nur einen angemessenen Teil. Mehr dazu steht im Ratgeber Kaution zurückbekommen.
Zählt das Absendedatum oder der Briefkasten?
Der Zugang zählt. Die Abrechnung muss innerhalb der zwölf Monate so in deinen Machtbereich gelangen, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst. Wann der Vermieter den Brief abgeschickt oder das Dokument gedruckt hat, spielt keine Rolle.
Für den Briefkasten gilt eine einfache Regel: Was bis zur üblichen Leerungszeit eingeworfen wird, gilt am selben Tag als zugegangen. Alles Spätere zählt erst zum nächsten Tag. Ein Einwurf am 31. Dezember um 20 Uhr ist damit verspätet.
Notiere dir deshalb den Tag, an dem die Abrechnung ankommt, am besten mit einem Foto des Umschlags samt Poststempel. Kommt es zum Streit, muss der Vermieter den rechtzeitigen Zugang beweisen. Diese Beweislast ist deine stärkste Position.
Musst du eine verspätete Nachzahlung noch bezahlen?
Nein, im Regelfall nicht. Nach Ablauf der zwölf Monate ist die Nachforderung ausgeschlossen. Du zahlst dann nichts, auch wenn die Abrechnung inhaltlich korrekt ist.
Der Vermieter muss trotzdem abrechnen. Sein Anspruch auf eine Nachzahlung entfällt, die Pflicht zur Abrechnung bleibt bestehen. Das ist kein Widerspruch, sondern für dich sogar nützlich, denn nur aus einer Abrechnung ergibt sich ein mögliches Guthaben.
Zwei weitere Punkte gehören dazu. Erstens darf der Vermieter die laufenden Vorauszahlungen nur nach einer fristgerechten Abrechnung erhöhen. Zweitens kannst du bei ganz fehlender Abrechnung die weiteren Vorauszahlungen zurückhalten, bis sie vorliegt. Bevor du zahlst, lohnt sich ohnehin ein gründlicher Blick in die Nebenkostenabrechnung, denn viele enthalten nicht umlagefähige Posten.
Wann darf der Vermieter trotzdem nachfordern?
Das Gesetz kennt eine Ausnahme: Der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Gemeint sind Fälle, in denen er selbst auf Dritte warten musste und dabei zügig gehandelt hat.
Anerkannt wird das etwa, wenn der Wärmeversorger die Heizkostenabrechnung verspätet liefert oder ein Grundsteuerbescheid der Kommune erst nach Fristablauf ergeht. Sobald die fehlende Angabe vorliegt, muss er die Abrechnung unverzüglich nachreichen, also ohne schuldhaftes Zögern.
Nicht anerkannt sind organisatorische Gründe. Ein Verwalterwechsel, Personalmangel, Krankheit im Büro, ein Eigentümerwechsel oder schlicht vergessene Belege entlasten nicht. Beruft sich der Vermieter auf die Ausnahme, muss er den Grund konkret benennen und beweisen. Ein pauschaler Satz im Anschreiben genügt dafür nicht.
Was passiert mit einem Guthaben?
Ein Guthaben bleibt trotz Verspätung bestehen. Die Frist schützt dich vor Nachforderungen, sie kostet dich aber nichts. Kommt die Abrechnung also zu spät und weist ein Guthaben aus, lässt du es dir auszahlen.
Dein Anspruch verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon erfahren hast. Praktisch heißt das: Auch eine Abrechnung aus dem Vorjahr lohnt den zweiten Blick, wenn du sie nie geprüft hast.
Zahlt der Vermieter nicht aus, forderst du das Geld schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen und deiner IBAN an. Bei laufendem Mietverhältnis darfst du das Guthaben in aller Regel nicht einfach mit der nächsten Miete verrechnen, das führt schnell zu Mietrückständen.
Wie widersprichst du der Nachzahlung?
Antworte schriftlich und sachlich, am besten per Einwurfeinschreiben. Du musst nicht begründen, warum die Abrechnung inhaltlich falsch ist, der Fristablauf allein genügt.
Setze eine Frist von zwei Wochen und behalte eine Kopie. Unabhängig davon hast du selbst zwölf Monate ab Zugang Zeit, inhaltliche Einwendungen gegen eine Abrechnung zu erheben. Diese Frist läuft auch bei einer verspäteten Abrechnung. Bei größeren Beträgen lohnt der Weg zum Mieterverein oder zu einer Kanzlei, denn dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Abrechnungsfrist
Was gilt, wenn ich schon ausgezogen bin?
Muss ich eine verspätete Abrechnung trotzdem prüfen?
Was ist, wenn ich vorschnell gezahlt habe?
Verlängert eine Korrektur die Frist?
Gilt die Frist auch für Eigentumswohnungen?
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Weitere Themen aus „Kosten“