Umzug planen

Betriebskostenabrechnung zu spät: die 12-Monats-Frist

Kommt die Abrechnung erst nach zwölf Monaten, ist eine Nachzahlung in aller Regel vom Tisch. Ein Guthaben bleibt dir trotzdem erhalten, und genau diesen Unterschied kennen viele Vermieter selbst nicht.

Kurz gefasst

Die Betriebskostenabrechnung muss dir spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach kann der Vermieter nichts mehr nachfordern, außer er hat die Verspätung nachweislich nicht zu vertreten.

Die kurze Antwort: Ist die Betriebskostenabrechnung zu spät, musst du eine Nachzahlung normalerweise nicht leisten. Nach § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, danach ist die Nachforderung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Zugang bei dir, nicht das Datum auf dem Brief. Ein Guthaben darfst du dagegen weiterhin verlangen, dieser Anspruch verjährt erst nach drei Jahren.
12 Monate

Frist für den Zugang der Abrechnung, gerechnet ab Ende des Abrechnungszeitraums.

§ 556 Abs. 3 BGB

Regelt Frist und Ausschluss der Nachforderung im Mietrecht.

3 Jahre

So lange kannst du ein Guthaben aus einer verspäteten Abrechnung noch einfordern.

Wie lange hat der Vermieter für die Abrechnung Zeit?

Genau zwölf Monate. Die Frist beginnt nicht mit deinem Einzug und nicht mit dem Kalenderjahr, sondern am Tag nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Das steht in § 556 BGB, Absatz 3.

Bei den meisten Mietverträgen läuft der Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Für das Jahr 2025 muss die Abrechnung also bis zum 31. Dezember 2026 in deinem Briefkasten liegen. Vereinbart der Vertrag einen abweichenden Zeitraum, verschiebt sich alles entsprechend.

AbrechnungszeitraumAbrechnung muss zugehen bisDanach
01.01.2025 bis 31.12.202531.12.2026keine Nachforderung mehr
01.07.2024 bis 30.06.202530.06.2026keine Nachforderung mehr
Einzug am 01.09.2025, Zeitraum bis 31.12.202531.12.2026anteilige Abrechnung ab Einzug
Auszug am 31.03.2026, Zeitraum bis 31.12.202631.12.2027Abrechnung erst nach Ende des Zeitraums

Die letzte Zeile überrascht viele beim Auszug. Der Vermieter muss nicht sofort abrechnen, nur weil du ausgezogen bist. Er darf das Ende des laufenden Abrechnungszeitraums abwarten und hat danach die vollen zwölf Monate. Deshalb darf er auch nicht die gesamte Kaution wegen einer offenen Abrechnung zurückhalten, sondern nur einen angemessenen Teil. Mehr dazu steht im Ratgeber Kaution zurückbekommen.

Zählt das Absendedatum oder der Briefkasten?

Der Zugang zählt. Die Abrechnung muss innerhalb der zwölf Monate so in deinen Machtbereich gelangen, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst. Wann der Vermieter den Brief abgeschickt oder das Dokument gedruckt hat, spielt keine Rolle.

Für den Briefkasten gilt eine einfache Regel: Was bis zur üblichen Leerungszeit eingeworfen wird, gilt am selben Tag als zugegangen. Alles Spätere zählt erst zum nächsten Tag. Ein Einwurf am 31. Dezember um 20 Uhr ist damit verspätet.

Notiere dir deshalb den Tag, an dem die Abrechnung ankommt, am besten mit einem Foto des Umschlags samt Poststempel. Kommt es zum Streit, muss der Vermieter den rechtzeitigen Zugang beweisen. Diese Beweislast ist deine stärkste Position.

Musst du eine verspätete Nachzahlung noch bezahlen?

Nein, im Regelfall nicht. Nach Ablauf der zwölf Monate ist die Nachforderung ausgeschlossen. Du zahlst dann nichts, auch wenn die Abrechnung inhaltlich korrekt ist.

Der Vermieter muss trotzdem abrechnen. Sein Anspruch auf eine Nachzahlung entfällt, die Pflicht zur Abrechnung bleibt bestehen. Das ist kein Widerspruch, sondern für dich sogar nützlich, denn nur aus einer Abrechnung ergibt sich ein mögliches Guthaben.

Zwei weitere Punkte gehören dazu. Erstens darf der Vermieter die laufenden Vorauszahlungen nur nach einer fristgerechten Abrechnung erhöhen. Zweitens kannst du bei ganz fehlender Abrechnung die weiteren Vorauszahlungen zurückhalten, bis sie vorliegt. Bevor du zahlst, lohnt sich ohnehin ein gründlicher Blick in die Nebenkostenabrechnung, denn viele enthalten nicht umlagefähige Posten.

Wann darf der Vermieter trotzdem nachfordern?

Das Gesetz kennt eine Ausnahme: Der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Gemeint sind Fälle, in denen er selbst auf Dritte warten musste und dabei zügig gehandelt hat.

Anerkannt wird das etwa, wenn der Wärmeversorger die Heizkostenabrechnung verspätet liefert oder ein Grundsteuerbescheid der Kommune erst nach Fristablauf ergeht. Sobald die fehlende Angabe vorliegt, muss er die Abrechnung unverzüglich nachreichen, also ohne schuldhaftes Zögern.

Nicht anerkannt sind organisatorische Gründe. Ein Verwalterwechsel, Personalmangel, Krankheit im Büro, ein Eigentümerwechsel oder schlicht vergessene Belege entlasten nicht. Beruft sich der Vermieter auf die Ausnahme, muss er den Grund konkret benennen und beweisen. Ein pauschaler Satz im Anschreiben genügt dafür nicht.

Was passiert mit einem Guthaben?

Ein Guthaben bleibt trotz Verspätung bestehen. Die Frist schützt dich vor Nachforderungen, sie kostet dich aber nichts. Kommt die Abrechnung also zu spät und weist ein Guthaben aus, lässt du es dir auszahlen.

Dein Anspruch verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon erfahren hast. Praktisch heißt das: Auch eine Abrechnung aus dem Vorjahr lohnt den zweiten Blick, wenn du sie nie geprüft hast.

Zahlt der Vermieter nicht aus, forderst du das Geld schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen und deiner IBAN an. Bei laufendem Mietverhältnis darfst du das Guthaben in aller Regel nicht einfach mit der nächsten Miete verrechnen, das führt schnell zu Mietrückständen.

Wie widersprichst du der Nachzahlung?

Antworte schriftlich und sachlich, am besten per Einwurfeinschreiben. Du musst nicht begründen, warum die Abrechnung inhaltlich falsch ist, der Fristablauf allein genügt.

Musterformulierung: „Ihre Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 ist mir am 14.02.2027 zugegangen. Die Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB endete am 31.12.2026. Die geltend gemachte Nachforderung in Höhe von 412,60 Euro ist damit ausgeschlossen. Ich werde den Betrag nicht zahlen. Ein sich aus der Abrechnung ergebendes Guthaben fordere ich hiermit zur Auszahlung auf mein Konto an.“

Setze eine Frist von zwei Wochen und behalte eine Kopie. Unabhängig davon hast du selbst zwölf Monate ab Zugang Zeit, inhaltliche Einwendungen gegen eine Abrechnung zu erheben. Diese Frist läuft auch bei einer verspäteten Abrechnung. Bei größeren Beträgen lohnt der Weg zum Mieterverein oder zu einer Kanzlei, denn dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Abrechnungsfrist

Was gilt, wenn ich schon ausgezogen bin?
Dieselbe Frist. Der Vermieter darf das Ende des laufenden Abrechnungszeitraums abwarten und hat danach zwölf Monate. Wegen einer offenen Abrechnung darf er nur einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten.
Muss ich eine verspätete Abrechnung trotzdem prüfen?
Ja, unbedingt. Eine Nachzahlung entfällt zwar, ein Guthaben aber nicht. Nur wer die Abrechnung durchrechnet, erkennt ein Guthaben und kann es rechtzeitig einfordern.
Was ist, wenn ich vorschnell gezahlt habe?
Du kannst die Zahlung in vielen Fällen zurückfordern, weil sie ohne Rechtsgrund erfolgte. Fordere den Betrag schriftlich zurück und lass dich bei Widerstand rechtlich beraten.
Verlängert eine Korrektur die Frist?
Nein. Auch eine berichtigte Abrechnung muss innerhalb der zwölf Monate zugehen. Danach sind Korrekturen zu Lasten der Mietpartei grundsätzlich nicht mehr möglich.
Gilt die Frist auch für Eigentumswohnungen?
Für Mietverhältnisse ja, unabhängig davon ob die Wohnung Teil einer Eigentümergemeinschaft ist. Eine verspätete Hausgeldabrechnung der Verwaltung entlastet die vermietende Person nur selten.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Weitere Themen aus „Kosten“

Passende Nachbarthemen