Wohnung & Vertrag
Zählerstände bei der Wohnungsübergabe richtig ablesen
Notiere bei jedem Zähler die Nummer und den Stand, und fotografiere beides. Ohne diese zwei Angaben lässt sich später keine Abrechnung auseinandersortieren.
Kurz gefasst
Strom, Gas, Kaltwasser, Warmwasser und Wärme werden am Übergabetag abgelesen. Zählernummer und Stand kommen ins Protokoll, dazu ein Foto. Melde die Stände am selben Tag an deine Versorger.
Zählernummer und Zählerstand gehören immer zusammen ins Protokoll.
Die rot umrandeten Ziffern bei Wasser und Gas meldest du in der Regel nicht mit.
So schnell solltest du die Stände an Strom- und Gasanbieter durchgeben.
Welche Zähler musst du erfassen?
Alle, die deiner Wohnung zugeordnet sind. Das sind je nach Haus zwischen zwei und sechs Geräte, und sie stehen selten am selben Ort.
Der Stromzähler hängt meist im Keller oder im Hausanschlussraum, manchmal im Flur der Wohnung. Der Gaszähler steht dort, wo die Leitung ins Haus kommt, oder in der Küche. Wasserzähler für Kalt- und Warmwasser sitzen im Bad, in der Küche oder in einem Schacht im Flur. Wärmemengenzähler findest du an der Heizungsverteilung, Heizkostenverteiler direkt auf jedem Heizkörper.
Frag den Vermieter vor der Übergabe, welche Zähler zur Wohnung gehören. In Mehrfamilienhäusern hängen oft zwölf gleich aussehende Zähler nebeneinander. Nur die Zählernummer sagt dir, welcher deiner ist.
| Zählerart | Was du abliest | Wohin melden |
|---|---|---|
| Stromzähler | Zählernummer und Stand in kWh, ohne rote Ziffern | Stromanbieter und Netzbetreiber |
| Gaszähler | Zählernummer und Stand in Kubikmeter | Gasanbieter |
| Kaltwasserzähler | Nummer und Kubikmeter, rote Stellen weglassen | Vermieter oder Verwaltung |
| Warmwasserzähler | Nummer und Kubikmeter | Vermieter oder Messdienst |
| Wärmemengenzähler | Nummer und Stand in kWh oder MWh | Messdienst über den Vermieter |
| Heizkostenverteiler | Anzeigewert je Heizkörper | Messdienst, meist per Zwischenablesung |
Warum die Zählernummer so wichtig ist
Weil ein Zählerstand ohne Nummer wertlos ist. Kommt später eine Abrechnung über 900 Euro, musst du belegen können, dass die 47.812 kWh von deinem Gerät stammen und nicht vom Nachbarn.
Trag beides direkt ins Wohnungsübergabeprotokoll ein, mit Datum und Uhrzeit. Beide Seiten unterschreiben. Ein separater Zettel geht verloren, ein unterschriebenes Protokoll nicht.
Mach zusätzlich Fotos. Ein Bild pro Zähler, auf dem Nummer und Ziffernfolge scharf zu erkennen sind. Bei schlecht lesbaren Geräten hilft ein zweites Bild aus der Nähe. Speichere die Fotos sofort in einen Ordner mit dem Datum im Namen, dann findest du sie in zwei Jahren noch wieder.
So liest du richtig ab
Notiere nur die schwarzen oder weißen Vorkommastellen. Die rot umrandeten oder rot hinterlegten Ziffern sind Nachkommastellen und werden von Versorgern in der Regel nicht abgefragt.
Bei modernen digitalen Stromzählern zeigt das Display abwechselnd verschiedene Werte. Für dich zählt der Wert hinter der Kennzahl 1.8.0, das ist der Gesamtverbrauch. Zweitarifzähler haben zwei Werte, 1.8.1 für den Hochtarif und 1.8.2 für den Niedrigtarif. Beide gehören ins Protokoll.
Manche digitalen Zähler zeigen den Verbrauch erst nach einem Impuls mit der Taschenlampe auf das Lichtfeld. Steht dort statt Zahlen nur eine PIN-Abfrage, notierst du das im Protokoll und meldest es dem Netzbetreiber.
Heizkostenverteiler und Funkzähler
Diese Geräte liest ihr nicht selbst ab. Bei einem Nutzerwechsel macht der Messdienst eine Zwischenablesung, damit die Heizkosten zwischen dir und dem Nachmieter aufgeteilt werden können.
Der Termin muss beantragt werden, meist vom Vermieter. Sprich das mindestens zwei Wochen vor dem Auszug an, sonst wird nach Gradtagszahlen geschätzt, und geschätzte Werte fallen selten zu deinen Gunsten aus. Die Kosten dieser Zwischenablesung liegen je nach Anbieter und Anzahl der Geräte etwa zwischen 30 und 100 Euro und trägt in der Regel die ausziehende Partei.
Viele Geräte funken ihre Werte inzwischen selbst. Ein Termin in der Wohnung entfällt dann, die Ablesung zum Stichtag musst du trotzdem anstoßen. Notiere im Protokoll, dass eine Zwischenablesung beauftragt wurde und wer sie beauftragt hat.
Zählerstände an die Versorger melden
Strom und Gas meldest du selbst, am besten noch am Übergabetag über das Kundenportal oder telefonisch. Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, die Verträge verlangen aber eine unverzügliche Mitteilung. Wer wochenlang wartet, bekommt eine Schätzung.
Wasser und Wärme laufen über den Vermieter oder die Verwaltung, weil sie meist über die Nebenkosten abgerechnet werden. Schick die Werte trotzdem per E-Mail hinterher, mit den Fotos im Anhang.
Denk daran, dass Ummelden und Abmelden zwei Vorgänge sind. Wie du beim Anbieterwechsel vorgehst, steht unter Strom und Gas ummelden. Die spätere Abrechnung prüfst du dann mit der Anleitung unter Nebenkostenabrechnung prüfen.
Was tun, wenn du an den Zähler nicht herankommst?
Halte das im Protokoll fest, mit Grund und Datum. Ein verschlossener Technikraum, ein zugestellter Schacht oder ein defektes Display sind keine Kleinigkeiten, sondern der Grund für spätere Streitigkeiten.
Fordere den Vermieter schriftlich auf, den Zugang innerhalb von sieben Tagen zu ermöglichen, und schlage einen Ersatztermin vor. Kommt nichts, meldest du den Fall direkt dem Netzbetreiber, dessen Nummer auf deiner letzten Rechnung steht.
Verweigert der Vermieter die Ablesung ganz, gilt später eine Schätzung. Dagegen kannst du dich wehren, wenn du belegen kannst, dass du den Zugang eingefordert hast. Genau dafür ist der schriftliche Nachweis da. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wer trägt die Zählerstände in das Protokoll ein?
Was ist, wenn der Zähler rückwärts oder gar nicht läuft?
Brauche ich die Zählerstände der neuen Wohnung auch?
Zählt das Datum der Übergabe oder das Mietende?
Wie lange sollte ich die Fotos aufheben?
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
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