Wohnung & Vertrag
Nachmieter stellen: früher aus dem Mietvertrag raus
Wer vorzeitig aus dem Mietvertrag raus will, denkt zuerst an einen Nachmieter. Einen Anspruch darauf gibt es nur in bestimmten Fällen. Mit dem richtigen Vorgehen sagen viele Vermieter trotzdem ja.
Kurz gefasst
Vorschlagen darfst du immer. Zustimmen muss der Vermieter nur, wenn dein Interesse an der vorzeitigen Entlassung schwer wiegt und die vorgeschlagene Person zumutbar ist. Bis zur Einigung läuft die Miete weiter.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter nach § 573c Abs. 1 BGB, unabhängig von der Wohndauer.
So viele zumutbare Nachmieter benennst du in der Praxis, bevor du auf eine Entlassung pochst.
Für die bloße Zustimmung darf der Vermieter kein zusätzliches Geld von dir verlangen.
Darfst du überhaupt einen Nachmieter stellen?
Vorschlagen darfst du jederzeit. Ein Recht auf vorzeitige Entlassung folgt daraus aber nicht. Dein Mietvertrag bleibt bestehen, bis er endet oder beide Seiten ihn einvernehmlich aufheben.
Der normale Weg ist die Kündigung. Sie muss schriftlich sein und spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, dann endet der Vertrag nach drei Monaten. Das regelt § 573c BGB. Wie du das Schreiben sauber aufsetzt, steht im Ratgeber zum Mietvertrag kündigen.
Es gibt eine wichtige Ausnahme. Wiegt dein Interesse an einem schnellen Ausstieg deutlich schwerer als das Interesse des Vermieters am Fortbestand, kann eine Verweigerung gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßen. Anerkannt sind etwa ein Jobwechsel in eine andere Stadt, ein Pflegefall in der Familie, Heirat oder Nachwuchs mit deutlich verändertem Platzbedarf.
Ein Umzug in eine schönere Wohnung reicht nicht. Auch reiner Ärger über die Nachbarschaft trägt selten. Leg deinem Antrag deshalb einen Nachweis bei, zum Beispiel den neuen Arbeitsvertrag.
Was steht dazu in deinem Mietvertrag?
Viele Verträge enthalten eine Nachmieterklausel. Lies sie genau, denn es gibt zwei sehr unterschiedliche Varianten.
Eine echte Nachmieterklausel verpflichtet den Vermieter. Stellst du einen zumutbaren Nachfolger, entlässt er dich vorzeitig aus dem Vertrag. Formulierungen wie „der Vermieter entlässt den Mieter“ oder „bei Stellung eines geeigneten Nachmieters endet das Mietverhältnis“ deuten darauf hin.
Eine unechte Klausel klingt ähnlich, bindet aber nicht. Sie erlaubt dir nur, jemanden vorzuschlagen. Typisch sind Wendungen wie „der Vermieter ist bereit zu prüfen“ oder „nach Zustimmung des Vermieters“. Hier bleibt die Entscheidung bei ihm.
Findest du keine Klausel, gilt die gesetzliche Lage. Prüf trotzdem die Kündigungsregeln im Vertrag, denn ein vereinbarter Kündigungsverzicht ändert deinen Zeitplan komplett.
Wann ist ein Nachmieter zumutbar?
Zumutbar heißt: Der Vermieter steht mit der neuen Person nicht schlechter da als mit dir. Er darf prüfen, ob sie die Miete zahlen kann und ob die Wohnung zur Haushaltsgröße passt. Er darf sie aber nicht ohne Grund ablehnen.
| Punkt | Das darf der Vermieter prüfen | Das trägt nicht |
|---|---|---|
| Zahlungsfähigkeit | Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft, keine laufende Insolvenz | Ablehnung wegen eines befristeten Arbeitsvertrags allein |
| Haushaltsgröße | Belegung passend zur Wohnungsgröße | Ablehnung wegen Kindern oder einer Wohngemeinschaft an sich |
| Eintritt | Übernahme des Vertrags zu unveränderten Bedingungen | Forderung nach einer höheren Miete als Bedingung |
| Person | Vollständige Selbstauskunft wie bei jeder Neuvermietung | Herkunft, Religion, Behinderung oder Familienstand |
Der Nachmieter sollte direkt zum gewünschten Termin einziehen können. Ein Kandidat, der erst drei Monate später kann, hilft dem Vermieter wenig. Sag deshalb von Anfang an ein klares Datum.
Zur Sicherheit: Der neue Vertrag ist Sache des Vermieters. Du übergibst keine Wohnung an den Nachmieter, sondern an den Eigentümer. Halte die Abnahme wie üblich in einem Wohnungsübergabeprotokoll fest, sonst wird die Rückzahlung deiner Kaution zäh.
Warum drei Nachmieter der Praxisstandard sind
Die Zahl drei steht in keinem Gesetz. Sie hat sich aus der Rechtsprechung zu § 242 BGB entwickelt und gilt heute als Faustregel. Wer drei geeignete Kandidaten benennt, zeigt, dass er ernsthaft mitgearbeitet hat.
Das nützt dir vor allem beim Streit über Schadenersatz. Lehnt der Vermieter alle drei ohne sachlichen Grund ab, steht er schlechter da. Er muss dann begründen, warum jeder einzelne Vorschlag untauglich war.
Praktisch heißt das: Sammle Vorschläge, statt einen einzigen zu schicken. Übergib zu jedem Namen die vollständigen Unterlagen, also Selbstauskunft, Einkommensnachweise und die Bestätigung, dass die Person zum Wunschtermin übernimmt.
Was gilt bei Zeitmietvertrag und Kündigungsverzicht?
Ein echter Zeitmietvertrag nach § 575 BGB endet zum vereinbarten Datum und lässt sich vorher nicht ordentlich kündigen. Der Vermieter muss dabei schon bei Vertragsschluss einen zulässigen Grund genannt haben, etwa Eigenbedarf oder einen geplanten Umbau. Fehlt dieser Grund, gilt der Vertrag als unbefristet, und du kannst normal kündigen.
Häufiger ist der beiderseitige Kündigungsverzicht. Er bindet dich für eine feste Zeit, in Formularverträgen nach der Rechtsprechung höchstens vier Jahre ab Vertragsschluss. Bis dahin gibt es faktisch nur zwei Wege: einen Aufhebungsvertrag oder einen Nachmieter, den der Vermieter akzeptiert.
Genau hier lohnt sich Hartnäckigkeit am meisten. Kannst du nicht kündigen, läuft die Miete sonst weiter, auch wenn du längst woanders wohnst. Rechne den Betrag einmal aus, dann siehst du, wie viel Arbeit die Suche wert ist.
Wie schreibst du den Vermieter richtig an?
Ein Anruf reicht nicht. Schick dein Angebot schriftlich, am besten per Einwurfeinschreiben, und setz eine kurze Frist. Zwei Wochen sind üblich und angemessen.
Kündige immer zusätzlich regulär. So läuft die Frist im Hintergrund, falls die Verhandlung scheitert. Kommt die Einigung zustande, haltet ihr sie in einem kurzen Aufhebungsvertrag fest, mit Datum, Übergabetermin und einem Satz zur Kaution.
Bleibt der Vermieter stur und dein Grund ist stark, hilft der Mieterverein weiter. Dieser Text gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Nachmieter
Muss der Vermieter meinen Nachmieter nehmen?
Darf ich für die Wohnung eine Ablöse verlangen?
Wer zahlt die Miete in der Übergangszeit?
Was passiert mit meiner Kaution?
Gilt das auch bei einer Wohngemeinschaft?
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
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