Wohnung & Vertrag
Eigenbedarfskündigung: So legst du Widerspruch ein
Du kannst der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Dafür brauchst du einen Härtegrund und musst dich spätestens zwei Monate vor dem Vertragsende melden.
Kurz gefasst
Prüfe erst die Form der Kündigung, dann deine Frist. Der Widerspruch geht in Textform an den Vermieter und muss die Härte konkret benennen. Ohne begründete Härte bleibt die Kündigung wirksam.
So lange vor dem Vertragsende musst du den Widerspruch spätestens erklärt haben.
Kündigungsfrist des Vermieters, gestaffelt nach fünf und acht Jahren Mietdauer.
Eine E-Mail genügt für den Widerspruch. Eine eigenhändige Unterschrift verlangt das Gesetz nicht.
Was muss in der Kündigung stehen?
Viele Eigenbedarfskündigungen scheitern schon an der Form. Deshalb lohnt sich der Blick ins Schreiben, bevor du über Härtegründe nachdenkst.
Die Kündigung bedarf nach § 568 Abs. 1 BGB der schriftlichen Form. Sie muss also auf Papier kommen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail, eine SMS oder ein Aushang im Treppenhaus reichen nicht aus.
Außerdem verlangt § 573 Abs. 3 BGB, dass die Gründe im Kündigungsschreiben selbst genannt werden. Der Vermieter muss also schreiben, für wen er die Wohnung braucht und warum. Ein Satz wie „wegen Eigenbedarf“ genügt dafür nicht.
Als Bedarfsperson kommen nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB der Vermieter selbst, seine Familienangehörigen und Angehörige seines Haushalts in Betracht. Nachbarn, entfernte Bekannte oder eine Firma gehören nicht dazu.
Wie lange läuft deine Kündigungsfrist?
Die Frist hängt daran, wie lange du schon in der Wohnung wohnst. § 573c Abs. 1 BGB nennt drei Stufen.
Im Normalfall ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Das sind rund drei Monate. Nach fünf Jahren seit der Überlassung verlängert sich die Frist um drei Monate, nach acht Jahren um weitere drei.
| Mietdauer seit Einzug | Kündigungsfrist | Widerspruch spätestens |
|---|---|---|
| unter 5 Jahre | 3 Monate | 1 Monat nach Zugang der Kündigung |
| 5 bis unter 8 Jahre | 6 Monate | 4 Monate nach Zugang |
| ab 8 Jahre | 9 Monate | 7 Monate nach Zugang |
Rechne die Frist ab dem Tag nach, an dem die Kündigung bei dir ankam. Ist der Vermieter zu spät dran, verschiebt sich das Ende automatisch auf den nächsten möglichen Termin.
Bis wann musst du widersprechen?
Spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses. Das steht in § 574b Abs. 2 BGB. Erklärst du den Widerspruch später, darf der Vermieter die Fortsetzung ablehnen.
Die Form ist angenehm einfach. § 574b Abs. 1 BGB verlangt nur Textform. Eine E-Mail genügt also, ein unterschriebener Brief ist trotzdem der sicherere Weg für den Nachweis.
Es gibt eine wichtige Ausnahme. Nach § 568 Abs. 2 BGB soll der Vermieter dich auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, kannst du den Widerspruch nach § 574b Abs. 2 Satz 2 BGB noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären. Ob das im Einzelfall trägt, prüft das Gericht.
Welche Härtegründe zählen?
§ 574 Abs. 1 BGB spricht von einer Härte, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Es geht also immer um eine Abwägung, nicht um eine feste Liste.
§ 574 Abs. 2 BGB nennt einen Fall ausdrücklich: Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht zu beschaffen ist. Genau darauf stützen sich viele Widersprüche.
| Möglicher Härtegrund | Womit du ihn belegst |
|---|---|
| Hohes Alter mit langer Wohndauer | Mietvertrag, Meldebescheinigung, ärztliche Einschätzung zur Belastbarkeit |
| Schwere Erkrankung oder Pflegebedarf | Attest, Pflegegrad-Bescheid, Nachweis über ambulante Versorgung |
| Schwangerschaft oder Kind kurz vor dem Schulabschluss | Mutterpass, Schulbescheinigung, Zeugnisse |
| Kein zumutbarer Ersatzwohnraum | Liste der Bewerbungen mit Datum, Absagen, Suchprofile |
| Behinderung und barrierefrei angepasste Wohnung | Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Umbauten |
Sammle Belege ab dem Tag, an dem die Kündigung ankommt. Vor allem die Wohnungssuche musst du dokumentieren. Notiere Datum, Objekt, Miete und Antwort, sonst bleibt dein Vortrag angreifbar. Hier gilt wieder: Das ersetzt keine Rechtsberatung, entscheiden wird im Zweifel das Gericht.
So baust du den Widerspruch auf
Halte das Schreiben sachlich und kurz. Vier Bausteine reichen völlig aus.
Schick den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben und behalte eine Kopie. Nach § 574b Abs. 1 BGB sollst du auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Gründe geben, halte die Unterlagen also griffbereit.
Beachte auch § 574 Abs. 3 BGB. Bei der Abwägung zählen nur die Vermieterinteressen, die im Kündigungsschreiben stehen. Nachgeschobene Argumente bleiben außen vor, wenn sie nicht erst später entstanden sind.
Woran erkennst du vorgetäuschten Eigenbedarf?
Verdächtig wird es, wenn die Bedarfsperson nie einzieht. Typische Anzeichen sind eine Neuvermietung kurz nach deinem Auszug, ein Verkaufsinserat oder ein plötzlich verschwundener Bedarf.
Bleib deshalb aufmerksam. Behalte Anzeigenportale im Blick, notiere den Namen am Klingelschild und hebe die alte Kündigung auf. Zeugen aus dem Haus sind später Gold wert.
Wenn sich der Bedarf als vorgetäuscht herausstellt, kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB in Betracht. Ersetzt werden können typischerweise Umzugskosten, Maklerkosten und die Mehrmiete für einen gewissen Zeitraum. Wie hoch das ausfällt, hängt am Einzelfall, hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll. Was ein Umzug realistisch kostet, zeigt der Überblick zu den Umzugskosten.
Wann lohnt sich Mieterverein oder Anwalt?
Fast immer, sobald du wirklich bleiben willst. Ein Mieterverein kostet meist zwischen 60 und 120 Euro Jahresbeitrag, Stand 2026, und prüft die Kündigung im Rahmen der Mitgliedschaft. Achte auf die übliche Wartezeit von etwa drei Monaten bis zum vollen Rechtsschutz.
Eine anwaltliche Erstberatung liegt oft im niedrigen dreistelligen Bereich. Wer wenig Einkommen hat, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Die genauen Voraussetzungen erklärt dir die Rechtsantragstelle.
Plane parallel den Ernstfall. Suche schon während des Widerspruchs weiter, denn die Suche ist gleichzeitig dein Beleg. Für den Fall der Fälle helfen die Umzugscheckliste und die Regeln zur Rückzahlung der Kaution. Willst du früher raus, ist der Weg über einen Nachmieter oft schneller als jeder Streit.
Häufige Fragen
Muss ich nach dem Widerspruch trotzdem ausziehen?
Gilt Eigenbedarf auch bei einer Eigentumswohnung?
Kann ich Widerspruch einlegen und trotzdem suchen?
Was passiert, wenn ich die Zweimonatsfrist verpasse?
Hilft es, wenn ich die Miete zurückhalte?
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
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