Wohnung & Vertrag

Eigenbedarfskündigung: So legst du Widerspruch ein

Du kannst der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Dafür brauchst du einen Härtegrund und musst dich spätestens zwei Monate vor dem Vertragsende melden.

Kurz gefasst

Prüfe erst die Form der Kündigung, dann deine Frist. Der Widerspruch geht in Textform an den Vermieter und muss die Härte konkret benennen. Ohne begründete Härte bleibt die Kündigung wirksam.

Die kurze Antwort: Prüfe zuerst die Form. Die Kündigung braucht die schriftliche Form nach § 568 Abs. 1 BGB, und die Gründe müssen laut § 573 Abs. 3 BGB im Schreiben selbst stehen. Danach hast du Zeit bis spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses, um in Textform zu widersprechen (§ 574b Abs. 1 und 2 BGB). Wirken kann der Widerspruch nur, wenn du eine Härte darlegst, etwa hohes Alter, schwere Krankheit oder fehlenden Ersatzwohnraum (§ 574 Abs. 1 und 2 BGB). Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung, im Streitfall entscheidet das zuständige Amtsgericht.
2 Monate

So lange vor dem Vertragsende musst du den Widerspruch spätestens erklärt haben.

3, 6, 9 Monate

Kündigungsfrist des Vermieters, gestaffelt nach fünf und acht Jahren Mietdauer.

Textform

Eine E-Mail genügt für den Widerspruch. Eine eigenhändige Unterschrift verlangt das Gesetz nicht.

Was muss in der Kündigung stehen?

Viele Eigenbedarfskündigungen scheitern schon an der Form. Deshalb lohnt sich der Blick ins Schreiben, bevor du über Härtegründe nachdenkst.

Die Kündigung bedarf nach § 568 Abs. 1 BGB der schriftlichen Form. Sie muss also auf Papier kommen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail, eine SMS oder ein Aushang im Treppenhaus reichen nicht aus.

Außerdem verlangt § 573 Abs. 3 BGB, dass die Gründe im Kündigungsschreiben selbst genannt werden. Der Vermieter muss also schreiben, für wen er die Wohnung braucht und warum. Ein Satz wie „wegen Eigenbedarf“ genügt dafür nicht.

Als Bedarfsperson kommen nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB der Vermieter selbst, seine Familienangehörigen und Angehörige seines Haushalts in Betracht. Nachbarn, entfernte Bekannte oder eine Firma gehören nicht dazu.

Prüfe diese vier Punkte: unterschriebenes Original auf Papier, alle Vermieter als Absender genannt, alle Mieter als Empfänger angeschrieben, konkrete Bedarfsperson und konkreter Grund im Text. Fehlt einer davon, ist die Kündigung angreifbar.

Wie lange läuft deine Kündigungsfrist?

Die Frist hängt daran, wie lange du schon in der Wohnung wohnst. § 573c Abs. 1 BGB nennt drei Stufen.

Im Normalfall ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Das sind rund drei Monate. Nach fünf Jahren seit der Überlassung verlängert sich die Frist um drei Monate, nach acht Jahren um weitere drei.

Mietdauer seit EinzugKündigungsfristWiderspruch spätestens
unter 5 Jahre3 Monate1 Monat nach Zugang der Kündigung
5 bis unter 8 Jahre6 Monate4 Monate nach Zugang
ab 8 Jahre9 Monate7 Monate nach Zugang

Rechne die Frist ab dem Tag nach, an dem die Kündigung bei dir ankam. Ist der Vermieter zu spät dran, verschiebt sich das Ende automatisch auf den nächsten möglichen Termin.

Bis wann musst du widersprechen?

Spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses. Das steht in § 574b Abs. 2 BGB. Erklärst du den Widerspruch später, darf der Vermieter die Fortsetzung ablehnen.

Die Form ist angenehm einfach. § 574b Abs. 1 BGB verlangt nur Textform. Eine E-Mail genügt also, ein unterschriebener Brief ist trotzdem der sicherere Weg für den Nachweis.

Es gibt eine wichtige Ausnahme. Nach § 568 Abs. 2 BGB soll der Vermieter dich auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, kannst du den Widerspruch nach § 574b Abs. 2 Satz 2 BGB noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären. Ob das im Einzelfall trägt, prüft das Gericht.

Welche Härtegründe zählen?

§ 574 Abs. 1 BGB spricht von einer Härte, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Es geht also immer um eine Abwägung, nicht um eine feste Liste.

§ 574 Abs. 2 BGB nennt einen Fall ausdrücklich: Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht zu beschaffen ist. Genau darauf stützen sich viele Widersprüche.

Möglicher HärtegrundWomit du ihn belegst
Hohes Alter mit langer WohndauerMietvertrag, Meldebescheinigung, ärztliche Einschätzung zur Belastbarkeit
Schwere Erkrankung oder PflegebedarfAttest, Pflegegrad-Bescheid, Nachweis über ambulante Versorgung
Schwangerschaft oder Kind kurz vor dem SchulabschlussMutterpass, Schulbescheinigung, Zeugnisse
Kein zumutbarer ErsatzwohnraumListe der Bewerbungen mit Datum, Absagen, Suchprofile
Behinderung und barrierefrei angepasste WohnungSchwerbehindertenausweis, Nachweis über Umbauten

Sammle Belege ab dem Tag, an dem die Kündigung ankommt. Vor allem die Wohnungssuche musst du dokumentieren. Notiere Datum, Objekt, Miete und Antwort, sonst bleibt dein Vortrag angreifbar. Hier gilt wieder: Das ersetzt keine Rechtsberatung, entscheiden wird im Zweifel das Gericht.

So baust du den Widerspruch auf

Halte das Schreiben sachlich und kurz. Vier Bausteine reichen völlig aus.

Musteraufbau: „Sehr geehrte Frau Muster, Ihrer Kündigung vom 3. März 2026 für die Wohnung Beispielweg 4 widerspreche ich hiermit nach § 574 BGB. Ich verlange die Fortsetzung des Mietverhältnisses. Die Beendigung wäre für mich eine Härte, weil ich seit 22 Jahren hier wohne, 79 Jahre alt bin und auf die ambulante Pflege im Haus angewiesen bin. Seit dem 5. März habe ich mich auf 14 Wohnungen beworben, die Liste der Absagen liegt bei. Belege reiche ich auf Wunsch nach.“

Schick den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben und behalte eine Kopie. Nach § 574b Abs. 1 BGB sollst du auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Gründe geben, halte die Unterlagen also griffbereit.

Beachte auch § 574 Abs. 3 BGB. Bei der Abwägung zählen nur die Vermieterinteressen, die im Kündigungsschreiben stehen. Nachgeschobene Argumente bleiben außen vor, wenn sie nicht erst später entstanden sind.

Woran erkennst du vorgetäuschten Eigenbedarf?

Verdächtig wird es, wenn die Bedarfsperson nie einzieht. Typische Anzeichen sind eine Neuvermietung kurz nach deinem Auszug, ein Verkaufsinserat oder ein plötzlich verschwundener Bedarf.

Bleib deshalb aufmerksam. Behalte Anzeigenportale im Blick, notiere den Namen am Klingelschild und hebe die alte Kündigung auf. Zeugen aus dem Haus sind später Gold wert.

Wenn sich der Bedarf als vorgetäuscht herausstellt, kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB in Betracht. Ersetzt werden können typischerweise Umzugskosten, Maklerkosten und die Mehrmiete für einen gewissen Zeitraum. Wie hoch das ausfällt, hängt am Einzelfall, hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll. Was ein Umzug realistisch kostet, zeigt der Überblick zu den Umzugskosten.

Wann lohnt sich Mieterverein oder Anwalt?

Fast immer, sobald du wirklich bleiben willst. Ein Mieterverein kostet meist zwischen 60 und 120 Euro Jahresbeitrag, Stand 2026, und prüft die Kündigung im Rahmen der Mitgliedschaft. Achte auf die übliche Wartezeit von etwa drei Monaten bis zum vollen Rechtsschutz.

Eine anwaltliche Erstberatung liegt oft im niedrigen dreistelligen Bereich. Wer wenig Einkommen hat, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Die genauen Voraussetzungen erklärt dir die Rechtsantragstelle.

Plane parallel den Ernstfall. Suche schon während des Widerspruchs weiter, denn die Suche ist gleichzeitig dein Beleg. Für den Fall der Fälle helfen die Umzugscheckliste und die Regeln zur Rückzahlung der Kaution. Willst du früher raus, ist der Weg über einen Nachmieter oft schneller als jeder Streit.

Häufige Fragen

Muss ich nach dem Widerspruch trotzdem ausziehen?
Nein, nicht sofort. Räumen musst du erst, wenn du zustimmst oder ein Gericht dich dazu verurteilt. Bis dahin zahlst du weiter deine Miete wie bisher.
Gilt Eigenbedarf auch bei einer Eigentumswohnung?
Ja, das Verfahren ist dasselbe. Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum greifen aber oft zusätzliche Sperrfristen des Landes. Frag beim örtlichen Mieterverein nach der Regelung in deiner Stadt.
Kann ich Widerspruch einlegen und trotzdem suchen?
Unbedingt. Die dokumentierte Suche ist selbst ein Härtebeleg nach § 574 Abs. 2 BGB. Führe eine Liste mit Datum, Objekt und Absage, das stärkt deine Position deutlich.
Was passiert, wenn ich die Zweimonatsfrist verpasse?
Dann darf der Vermieter die Fortsetzung ablehnen. Hat er dich nicht auf Form und Frist hingewiesen, bleibt der Widerspruch im ersten Termin des Räumungsverfahrens möglich.
Hilft es, wenn ich die Miete zurückhalte?
Nein, das schadet dir. Mietrückstände geben dem Vermieter einen zweiten Kündigungsgrund. Zahle pünktlich weiter und führe den Streit ausschließlich über den Widerspruch.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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