Wohnung & Vertrag

Nachmieter stellen: früher aus dem Mietvertrag raus

Wer vorzeitig aus dem Mietvertrag raus will, denkt zuerst an einen Nachmieter. Einen Anspruch darauf gibt es nur in bestimmten Fällen. Mit dem richtigen Vorgehen sagen viele Vermieter trotzdem ja.

Kurz gefasst

Vorschlagen darfst du immer. Zustimmen muss der Vermieter nur, wenn dein Interesse an der vorzeitigen Entlassung schwer wiegt und die vorgeschlagene Person zumutbar ist. Bis zur Einigung läuft die Miete weiter.

Die kurze Antwort: Einen generellen Anspruch darauf, einen Nachmieter zu stellen, kennt das Gesetz nicht. Es bleibt bei der Kündigungsfrist von drei Monaten nach § 573c BGB. Der Vermieter muss aber zustimmen, wenn du ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Entlassung hast und der Nachmieter zumutbar ist. Steht eine echte Nachmieterklausel im Vertrag, hast du sogar einen vertraglichen Anspruch.
3 Monate

Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter nach § 573c Abs. 1 BGB, unabhängig von der Wohndauer.

3 Vorschläge

So viele zumutbare Nachmieter benennst du in der Praxis, bevor du auf eine Entlassung pochst.

0 Euro Ablöse

Für die bloße Zustimmung darf der Vermieter kein zusätzliches Geld von dir verlangen.

Darfst du überhaupt einen Nachmieter stellen?

Vorschlagen darfst du jederzeit. Ein Recht auf vorzeitige Entlassung folgt daraus aber nicht. Dein Mietvertrag bleibt bestehen, bis er endet oder beide Seiten ihn einvernehmlich aufheben.

Der normale Weg ist die Kündigung. Sie muss schriftlich sein und spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, dann endet der Vertrag nach drei Monaten. Das regelt § 573c BGB. Wie du das Schreiben sauber aufsetzt, steht im Ratgeber zum Mietvertrag kündigen.

Es gibt eine wichtige Ausnahme. Wiegt dein Interesse an einem schnellen Ausstieg deutlich schwerer als das Interesse des Vermieters am Fortbestand, kann eine Verweigerung gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßen. Anerkannt sind etwa ein Jobwechsel in eine andere Stadt, ein Pflegefall in der Familie, Heirat oder Nachwuchs mit deutlich verändertem Platzbedarf.

Merksatz: Je konkreter dein Grund belegt ist, desto eher muss der Vermieter mitspielen.

Ein Umzug in eine schönere Wohnung reicht nicht. Auch reiner Ärger über die Nachbarschaft trägt selten. Leg deinem Antrag deshalb einen Nachweis bei, zum Beispiel den neuen Arbeitsvertrag.

Was steht dazu in deinem Mietvertrag?

Viele Verträge enthalten eine Nachmieterklausel. Lies sie genau, denn es gibt zwei sehr unterschiedliche Varianten.

Eine echte Nachmieterklausel verpflichtet den Vermieter. Stellst du einen zumutbaren Nachfolger, entlässt er dich vorzeitig aus dem Vertrag. Formulierungen wie „der Vermieter entlässt den Mieter“ oder „bei Stellung eines geeigneten Nachmieters endet das Mietverhältnis“ deuten darauf hin.

Eine unechte Klausel klingt ähnlich, bindet aber nicht. Sie erlaubt dir nur, jemanden vorzuschlagen. Typisch sind Wendungen wie „der Vermieter ist bereit zu prüfen“ oder „nach Zustimmung des Vermieters“. Hier bleibt die Entscheidung bei ihm.

Findest du keine Klausel, gilt die gesetzliche Lage. Prüf trotzdem die Kündigungsregeln im Vertrag, denn ein vereinbarter Kündigungsverzicht ändert deinen Zeitplan komplett.

Wann ist ein Nachmieter zumutbar?

Zumutbar heißt: Der Vermieter steht mit der neuen Person nicht schlechter da als mit dir. Er darf prüfen, ob sie die Miete zahlen kann und ob die Wohnung zur Haushaltsgröße passt. Er darf sie aber nicht ohne Grund ablehnen.

PunktDas darf der Vermieter prüfenDas trägt nicht
ZahlungsfähigkeitGehaltsnachweise, Schufa-Auskunft, keine laufende InsolvenzAblehnung wegen eines befristeten Arbeitsvertrags allein
HaushaltsgrößeBelegung passend zur WohnungsgrößeAblehnung wegen Kindern oder einer Wohngemeinschaft an sich
EintrittÜbernahme des Vertrags zu unveränderten BedingungenForderung nach einer höheren Miete als Bedingung
PersonVollständige Selbstauskunft wie bei jeder NeuvermietungHerkunft, Religion, Behinderung oder Familienstand

Der Nachmieter sollte direkt zum gewünschten Termin einziehen können. Ein Kandidat, der erst drei Monate später kann, hilft dem Vermieter wenig. Sag deshalb von Anfang an ein klares Datum.

Zur Sicherheit: Der neue Vertrag ist Sache des Vermieters. Du übergibst keine Wohnung an den Nachmieter, sondern an den Eigentümer. Halte die Abnahme wie üblich in einem Wohnungsübergabeprotokoll fest, sonst wird die Rückzahlung deiner Kaution zäh.

Warum drei Nachmieter der Praxisstandard sind

Die Zahl drei steht in keinem Gesetz. Sie hat sich aus der Rechtsprechung zu § 242 BGB entwickelt und gilt heute als Faustregel. Wer drei geeignete Kandidaten benennt, zeigt, dass er ernsthaft mitgearbeitet hat.

Das nützt dir vor allem beim Streit über Schadenersatz. Lehnt der Vermieter alle drei ohne sachlichen Grund ab, steht er schlechter da. Er muss dann begründen, warum jeder einzelne Vorschlag untauglich war.

Praktisch heißt das: Sammle Vorschläge, statt einen einzigen zu schicken. Übergib zu jedem Namen die vollständigen Unterlagen, also Selbstauskunft, Einkommensnachweise und die Bestätigung, dass die Person zum Wunschtermin übernimmt.

Praxistipp: Dokumentiere jede Ablehnung schriftlich, sie ist später dein wichtigster Beleg.

Was gilt bei Zeitmietvertrag und Kündigungsverzicht?

Ein echter Zeitmietvertrag nach § 575 BGB endet zum vereinbarten Datum und lässt sich vorher nicht ordentlich kündigen. Der Vermieter muss dabei schon bei Vertragsschluss einen zulässigen Grund genannt haben, etwa Eigenbedarf oder einen geplanten Umbau. Fehlt dieser Grund, gilt der Vertrag als unbefristet, und du kannst normal kündigen.

Häufiger ist der beiderseitige Kündigungsverzicht. Er bindet dich für eine feste Zeit, in Formularverträgen nach der Rechtsprechung höchstens vier Jahre ab Vertragsschluss. Bis dahin gibt es faktisch nur zwei Wege: einen Aufhebungsvertrag oder einen Nachmieter, den der Vermieter akzeptiert.

Genau hier lohnt sich Hartnäckigkeit am meisten. Kannst du nicht kündigen, läuft die Miete sonst weiter, auch wenn du längst woanders wohnst. Rechne den Betrag einmal aus, dann siehst du, wie viel Arbeit die Suche wert ist.

Wie schreibst du den Vermieter richtig an?

Ein Anruf reicht nicht. Schick dein Angebot schriftlich, am besten per Einwurfeinschreiben, und setz eine kurze Frist. Zwei Wochen sind üblich und angemessen.

Musterformulierung: „Hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung Musterstraße 1, 2. OG links, fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Zugleich bitte ich um eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag zum 31.10.2026, da ich zum 01.11.2026 eine Stelle in Hamburg antrete. Der Arbeitsvertrag liegt in Kopie bei. Als Nachmieter schlage ich Ihnen die beigefügten drei Interessenten vor, die den Vertrag zu unveränderten Bedingungen übernehmen. Um Rückmeldung bis zum 15.09.2026 bitte ich.“

Kündige immer zusätzlich regulär. So läuft die Frist im Hintergrund, falls die Verhandlung scheitert. Kommt die Einigung zustande, haltet ihr sie in einem kurzen Aufhebungsvertrag fest, mit Datum, Übergabetermin und einem Satz zur Kaution.

Bleibt der Vermieter stur und dein Grund ist stark, hilft der Mieterverein weiter. Dieser Text gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zum Nachmieter

Muss der Vermieter meinen Nachmieter nehmen?
Nur bei einer echten Nachmieterklausel oder bei einem gewichtigen Grund für deinen vorzeitigen Auszug. Sonst entscheidet er frei und du bleibst an die dreimonatige Kündigungsfrist gebunden.
Darf ich für die Wohnung eine Ablöse verlangen?
Für Möbel und Einbauten ja, wenn Preis und Wert in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Geld allein für die Vermittlung der Wohnung ist unzulässig und kann zurückgefordert werden.
Wer zahlt die Miete in der Übergangszeit?
Du, bis der Vertrag endet oder der Nachmieter übernimmt. Deshalb lohnt es sich, den Übergabetermin exakt festzulegen und schriftlich bestätigen zu lassen.
Was passiert mit meiner Kaution?
Sie wird zwischen dir und dem Vermieter abgerechnet, nicht mit dem Nachmieter. Eine direkte Übergabe der Kaution an die neue Partei solltest du nicht vereinbaren.
Gilt das auch bei einer Wohngemeinschaft?
Beim gemeinsamen Vertrag braucht der Wechsel die Zustimmung aller Mitmieter und des Vermieters. Bei Einzelverträgen pro Zimmer entscheidet allein der Vermieter über die Nachfolge.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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