Behörden & Formalitäten
Rundfunkbeitrag ummelden nach Umzug: Frist und Ablauf
Das Bürgeramt gibt deine neue Adresse nicht an den Beitragsservice weiter, du musst selbst aktiv werden. Wer das vergisst, zahlt im schlimmsten Fall doppelt oder bekommt Monate später eine Nachforderung.
Kurz gefasst
Melde den Umzug innerhalb eines Monats beim Beitragsservice. Das geht online in wenigen Minuten, du brauchst nur deine Beitragsnummer, die alte und die neue Adresse.
So lange hast du nach dem Einzug Zeit, die neue Wohnung zu melden.
Ein Beitrag je Wohnung, unabhängig von der Zahl der Personen und Geräte (Stand August 2026).
Zuständige Stelle für Anmeldung, Abmeldung, Befreiung und Erstattung.
Wie lange hast du Zeit für die Ummeldung?
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verlangt in § 8 eine unverzügliche Anzeige, sobald du eine Wohnung innehast. Der Beitragsservice legt das mit einem Monat aus. Die Frist beginnt am Tag des tatsächlichen Einzugs, nicht mit dem Mietvertrag und nicht mit der Schlüsselübergabe.
Der Beitrag selbst wird ab dem Monat des Einzugs fällig. Ziehst du am 28. eines Monats ein, zahlst du für diesen ganzen Monat. Umgekehrt endet die Pflicht für die alte Wohnung erst mit dem Monat, in dem du sie aufgibst.
Versäumst du die Frist, meldest du einfach nach. Der Beitragsservice erhebt den Beitrag dann rückwirkend ab dem Einzugsmonat, Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Eine verspätete Anzeige ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Bundesland mit einer Geldbuße bis in den vierstelligen Bereich geahndet werden kann. In der Praxis kommt das bei einem schlichten Umzug so gut wie nie vor, teuer wird eher die Nachzahlung.
Warum informiert das Bürgeramt den Beitragsservice nicht?
Viele gehen davon aus, dass die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt alles Weitere auslöst. Das stimmt für das Finanzamt, nicht aber für den Rundfunkbeitrag. Zwischen Meldebehörde und Beitragsservice gibt es keine laufende Datenleitung.
Was es gibt, ist ein regelmäßiger Meldedatenabgleich. Dabei übermitteln die Meldebehörden turnusmäßig Daten aller volljährigen Personen, und der Beitragsservice gleicht sie mit seinem Bestand ab. Dieser Abgleich läuft aber nur in mehrjährigen Abständen.
Für dich heißt das: Der Umzug fällt irgendwann auf, nur eben mit großer Verzögerung. Dann kommt Post für eine Wohnung, in der du längst nicht mehr wohnst, oder eine Nachforderung für Monate, die du selbst kaum noch rekonstruieren kannst. Setz die Meldung deshalb auf deine Checkliste der zu informierenden Stellen.
Wie läuft die Ummeldung ab und was brauchst du dafür?
Der schnellste Weg führt über das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de. Du brauchst keinen Zugang und kein Passwort, die Beitragsnummer genügt. Sie steht auf jedem Schreiben und auf dem Kontoauszug im Verwendungszweck.
Alternativ füllst du das Papierformular aus oder schreibst formlos an den Beitragsservice, 50656 Köln. Telefonisch nimmt der Service Änderungen ebenfalls entgegen, schriftlich hast du aber einen Nachweis.
| Situation | Was du meldest | Benötigte Angaben |
|---|---|---|
| Umzug allein in eine neue Wohnung | Adressänderung | Beitragsnummer, alte und neue Adresse, Einzugsdatum |
| Zusammenziehen mit einer Person, die schon zahlt | Abmeldung deiner Wohnung | eigene Beitragsnummer, Beitragsnummer der Partnerin oder des Partners, Auszugsdatum |
| Erste eigene Wohnung | Anmeldung | Name, Geburtsdatum, Adresse, Einzugsdatum |
| Zweitwohnung | Anmeldung plus Antrag auf Befreiung | Meldebescheinigung der Hauptwohnung, beide Beitragsnummern |
| Auszug ins Ausland | Abmeldung | Abmeldebestätigung der Meldebehörde, Auszugsdatum |
Wohnung zusammenlegen: Wie meldest du einen Beitrag ab?
Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig, egal wie viele Menschen dort leben. Ziehst du mit jemandem zusammen, der bereits zahlt, wird eine der beiden Beitragsnummern beendet.
Wichtig ist die Reihenfolge. Melde deine bisherige Wohnung ab und gib dabei die Beitragsnummer der Person an, die weiterzahlt. Ohne diese Angabe fehlt dem Beitragsservice der Nachweis, dass für die gemeinsame Wohnung schon gezahlt wird, und die Abmeldung wird abgelehnt.
Als Datum trägst du den Auszug aus der alten Wohnung ein. Rückwirkende Abmeldungen sind möglich, wenn du sie belegen kannst, etwa mit der Kündigungsbestätigung oder der Abmeldebestätigung der Meldebehörde.
Zweitwohnung: Wie vermeidest du den doppelten Beitrag?
Bis 2018 war für jede Wohnung ein voller Beitrag fällig, auch für die Nebenwohnung. Das Bundesverfassungsgericht hat das gekippt. Seitdem kannst du dich für die Zweitwohnung befreien lassen.
Die Befreiung gibt es nur auf Antrag und nicht automatisch. Voraussetzung: Du bist Inhaberin oder Inhaber beider Wohnungen, für die Hauptwohnung wird der Beitrag bezahlt, und du legst eine Meldebescheinigung vor, die die Nebenwohnung als solche ausweist. Wer zu spät beantragt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Befreiung erhalten, verlassen solltest du dich darauf nicht.
Wann sich eine Nebenwohnung überhaupt lohnt und welche Zweitwohnungssteuer dazukommt, steht im Ratgeber zum Anmelden eines Zweitwohnsitzes.
Wie holst du zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Doppelzahlungen entstehen typischerweise so: Du hast die neue Wohnung angemeldet, die alte aber nicht abgemeldet. Für zwei Monate laufen dann zwei Beitragskonten.
Melde zuerst die überzählige Wohnung ab und beantrage danach schriftlich die Erstattung des Guthabens. Nenne beide Beitragsnummern, den Zeitraum und deine IBAN. Ohne diesen Antrag bleibt das Geld als Guthaben stehen und wird nur mit künftigen Beiträgen verrechnet.
Bewahre Kontoauszüge und Schreiben mindestens drei Jahre auf, so lange dauert die Verjährungsfrist. Die Angaben hier sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag beim Umzug
Muss ich mich beim Umzug innerhalb derselben Stadt ummelden?
Was passiert, wenn ich die Ummeldung ganz vergesse?
Zahle ich in einer WG mehrfach?
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich doppelt gezahlt habe?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung · Beitragshöhe vor der Zahlung auf rundfunkbeitrag.de prüfen.
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