Behörden & Formalitäten
Vermieter verweigert die Wohnungsgeberbestätigung: Was du tust
Ohne diese Bescheinigung kommst du bei der Anmeldung meist nicht weiter. Das Gesetz lässt dich damit aber nicht allein, und der Vermieter hat hier keine Wahl.
Kurz gefasst
Der Vermieter muss den Einzug bestätigen. Verweigert er das, meldest du es sofort der Meldebehörde. Damit bist du auf der sicheren Seite, und das Amt kümmert sich um den Rest.
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei deiner Anmeldung, schriftlich oder elektronisch.
Diese Frist gilt für die Bestätigung genauso wie für deine Anmeldung.
Bußgeldrahmen, wenn der Wohnungsgeber den Einzug nicht oder zu spät bestätigt.
Muss der Vermieter die Bestätigung ausstellen?
Ja. § 19 Abs. 1 BMG verpflichtet den Wohnungsgeber, bei deiner Anmeldung mitzuwirken. Er muss dir den Einzug schriftlich bestätigen oder die Bestätigung elektronisch direkt an die Meldebehörde schicken. Dafür hat er zwei Wochen, dieselbe Frist wie du für die Anmeldung.
Ausstellen darf die Bestätigung nur der Wohnungsgeber selbst oder eine Person, die er beauftragt hat, etwa die Hausverwaltung. Du darfst sie nicht selbst ausfüllen und unterschreiben. Auch das wäre nach § 54 BMG eine Ordnungswidrigkeit.
Was in der Bestätigung stehen muss, ist ebenfalls geregelt: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, bei Bedarf der Name des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Adresse der Wohnung und die Namen der einziehenden Personen. Eine ausführliche Erklärung findest du im Ratgeber Wohnungsgeberbestätigung.
Bestätigt der Vermieter elektronisch, bekommst du kein Papier. Nach § 19 Abs. 4 BMG erhält er dann ein Zuordnungsmerkmal, eine Art Code, den er an dich weitergeben muss. Mit diesem Code findet das Amt die Bestätigung bei deiner Anmeldung. Frag also nach dem Code, wenn der Vermieter sagt, er habe schon alles online erledigt.
Warum Vermieter die Bestätigung verweigern
Meist steckt kein böser Wille dahinter, sondern Unsicherheit oder Nachlässigkeit. Häufige Gründe sind ein vergessenes Formular, eine Verwaltung, die nicht reagiert, oder Streit über Kaution und Übergabe.
Manchmal geht es um die Untermiete. Der Hauptmieter hat keine Erlaubnis und will nicht, dass der Eigentümer davon erfährt. Auch dann ändert sich nichts an der Pflicht, denn die Meldebehörde fragt nur, wer wo wohnt. Ob die Untervermietung erlaubt war, klärt sie nicht.
Fehlende Mitwirkung deinerseits ist dagegen ein echter Grund für Verzögerungen. Nach § 19 Abs. 1 BMG musst du dem Wohnungsgeber die Auskünfte geben, die er für die Bestätigung braucht. Schick ihm also Namen aller Personen und das genaue Einzugsdatum.
Wie gehst du Schritt für Schritt vor?
Bleib ruhig und dokumentiere alles. Ein sauberer Ablauf spart dir Ärger mit Vermieter und Amt.
| Schritt | Zeitpunkt | Nachweis |
|---|---|---|
| Freundlich anfragen, Formular mitschicken | bei der Schlüsselübergabe | E-Mail oder Nachricht speichern |
| Schriftliche Aufforderung mit Frist | nach 3 bis 5 Tagen ohne Antwort | Brief mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben |
| Meldebehörde informieren | sobald klar ist, dass es nicht rechtzeitig klappt | Kopie der Aufforderung beilegen |
| Anmeldetermin wahrnehmen | innerhalb der Zwei-Wochen-Frist | Mietvertrag und Schriftverkehr mitnehmen |
Setz die Frist so, dass danach noch einige Tage bis zum Ende deiner Anmeldefrist bleiben. Hast du deinen Termin schon gebucht, passt du die Frist daran an.
Was macht die Meldebehörde?
Nach § 19 Abs. 2 BMG musst du der Meldebehörde unverzüglich mitteilen, dass die Bestätigung fehlt. Das heißt: ohne schuldhaftes Zögern, sobald du weißt, dass sie nicht rechtzeitig kommt. Damit erfüllst du deinen Teil der Pflicht.
Die Behörde hat dann eigene Mittel. Nach § 19 Abs. 5 BMG kann sie vom Eigentümer und vom Wohnungsgeber Auskunft verlangen, wer in der Wohnung wohnt. Wie die Anmeldung in der Zwischenzeit läuft, regelt jede Stadt etwas anders. Manche Ämter nehmen sie mit dem Mietvertrag auf, andere warten auf die Auskunft des Eigentümers.
Bring zum Termin deshalb alles mit, was deinen Einzug belegt: Mietvertrag, Übergabeprotokoll und deine schriftliche Aufforderung an den Vermieter. Welche Unterlagen das Amt sonst noch sehen will, steht im Ratgeber Wohnsitz ummelden.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Wie die Behörde im Einzelfall vorgeht und ob sie ein Bußgeldverfahren gegen den Vermieter einleitet, entscheidet sie selbst.
Gerätst du selbst in Verzug?
Nicht, wenn du dich rechtzeitig meldest. Die Pflicht zur Anmeldung bleibt zwar bei dir. Wer aber nachweislich rechtzeitig nachgefragt und die Behörde informiert hat, hat alles getan, was das Gesetz verlangt.
Wichtig ist der Nachweis. Heb die Aufforderung an den Vermieter und die Mitteilung an das Amt gut auf. Wie großzügig Behörden bei kleinen Verspätungen sonst sind, zeigt der Ratgeber Ummeldung Frist.
Planst du den Umzug noch, klärst du die Bestätigung am besten schon bei der Schlüsselübergabe. Wie du den Zeitplan rund um den Einzugstag aufbaust, liest du im Ratgeber Ummelden vor dem Einzug. Ist außerdem kein Termin frei, hilft der Text Kein Termin zum Ummelden.
Untermiete, WG und Eigentum: Wer bestätigt was?
Bei einer Untermiete bestätigt in der Regel der Hauptmieter den Einzug, weil er dir die Wohnung überlässt. Ist er nicht der Eigentümer, gehört dessen Name nach § 19 Abs. 3 BMG ebenfalls in die Bestätigung. In einer WG gilt dasselbe, je nachdem, wer den Vertrag mit dir geschlossen hat.
Ziehst du in eine eigene Eigentumswohnung, bist du selbst Wohnungsgeber und stellst die Bestätigung für dich aus. Bei einem Zweitwohnsitz brauchst du die Bestätigung ebenso wie beim Hauptwohnsitz.
Häufige Fragen
Kann ich mich ohne Wohnungsgeberbestätigung anmelden?
Darf der Vermieter Geld für die Bestätigung verlangen?
Reicht eine Bestätigung per E-Mail?
Was droht dem Vermieter bei Verweigerung?
Kann die Hausverwaltung die Bestätigung ausstellen?
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
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