Wohnung & Vertrag

Vermieter bestätigt die Kündigung nicht: Was jetzt zählt

Eine Bestätigung ist rechtlich nicht nötig. Deine Kündigung wirkt in dem Moment, in dem sie beim Vermieter ankommt, und ab genau diesem Tag läuft die Frist.

Kurz gefasst

Der Vermieter muss deine Kündigung nicht bestätigen. Entscheidend ist allein der Zugang des unterschriebenen Schreibens. Sichere diesen Zugang ab, dann kann dir das Schweigen nichts anhaben.

Die kurze Antwort: Bleibt die Bestätigung aus, ändert das an deiner Kündigung nichts. Sie wird mit dem Zugang beim Vermieter wirksam, eine Antwort oder Zustimmung verlangt das Gesetz nicht. Wichtig ist nur, dass du diesen Zugang später beweisen kannst. Frage trotzdem einmal schriftlich nach, denn so merkst du früh, ob der Vermieter das Schreiben überhaupt bestreitet.
§ 130 BGB

Eine Kündigung wird mit dem Zugang wirksam. Eine Bestätigung oder Antwort ist nicht vorgesehen.

3 Monate

Kündigungsfrist für Mietende nach § 573c BGB, unabhängig davon, wie lange du schon dort wohnst.

3. Werktag

Bis dahin muss dein Schreiben im Monat ankommen, sonst zählt dieser Monat nicht mehr mit.

Muss der Vermieter die Kündigung bestätigen?

Nein. Im Mietrecht gibt es keine Pflicht, eine Kündigung zu bestätigen. Deine Kündigung ist eine einseitige Erklärung: Sie wirkt, sobald sie beim Vermieter angekommen ist, und braucht weder Zustimmung noch Gegenzeichnung.

Viele Vermieter schicken trotzdem eine kurze Eingangsbestätigung, weil das Ärger erspart. Bleibt sie aus, ist das kein gutes Zeichen für die Kommunikation, aber kein rechtliches Problem. Du planst deinen Auszug einfach weiter und hältst die Frist ein.

Ein Sonderfall ist die Kündigung zu einem früheren Termin, etwa mit einem Nachmieter. Dort brauchst du die Zustimmung tatsächlich, weil du vom Vertrag abweichst. Bei der ganz normalen Kündigung mit dreimonatiger Frist brauchst du sie nicht.

Ab welchem Tag läuft die Frist?

Ab dem Tag des Zugangs. Nach § 573c Abs. 1 BGB kannst du spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Das Datum auf deinem Briefkopf zählt dabei nicht, nur der Tag, an dem das Schreiben beim Vermieter landet.

Ein Beispiel: Deine Kündigung geht am 2. September zu. Dann endet das Mietverhältnis am 30. November. Kommt sie erst am 6. September an, verschiebt sich das Ende auf den 31. Dezember, und du zahlst einen Monat länger Miete.

Ob der Samstag bei diesen drei Werktagen mitzählt, wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Verlass dich deshalb nicht auf den letzten möglichen Tag. Wer drei bis vier Tage früher zustellt, spart sich die ganze Diskussion. Die Details zur Berechnung stehen im Ratgeber Mietvertrag kündigen.

Wie beweist du, dass die Kündigung angekommen ist?

Das ist der entscheidende Punkt, denn im Streitfall musst du den Zugang beweisen, nicht der Vermieter das Gegenteil. Ein normaler Brief hilft dir dabei nicht weiter.

ZustellwegBeweiskraftKosten 2026
Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigungsehr hoch, der Vermieter quittiert mit Datum0 Euro
Einwurf durch Boten, der den Inhalt gelesen hathoch, der Bote kann Inhalt und Datum bezeugen0 Euro
Einwurf-Einschreibenhoch, Auslieferungsbeleg mit Datum und Uhrzeitrund 2,50 bis 3,50 Euro plus Porto
Einschreiben mit Rückscheinmittel, scheitert wenn niemand abholtrund 4,50 bis 6 Euro plus Porto
Normaler Briefsehr gering, kein Nachweis über den ZugangPorto

Der beste Weg ist der Bote. Eine erwachsene Person liest deine Kündigung, steckt sie selbst in den Umschlag, wirft sie ein und notiert Datum und Uhrzeit. Diese Person kann vor Gericht beides bestätigen, den Inhalt und die Zustellung. Beim Einwurf-Einschreiben ist der Inhalt des Umschlags dagegen nicht belegt.

Fotografiere zusätzlich die unterschriebene Kündigung und den beschrifteten Umschlag. Zwei Minuten Aufwand, die dir später viel Geld sparen können.

Reichen E-Mail oder WhatsApp?

Nein, und das ist der häufigste Fehler. § 568 Abs. 1 BGB verlangt für die Kündigung eines Wohnraummietvertrags die schriftliche Form. Gemeint ist ein Papierschreiben mit eigenhändiger Unterschrift.

Eine E-Mail, ein PDF-Scan, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Fax erfüllen das nicht. Solche Kündigungen sind unwirksam, auch wenn der Vermieter sie gelesen hat. Im schlimmsten Fall merkst du das erst Monate später, wenn die Miete weiter abgebucht wird.

Unterschreiben müssen außerdem alle Personen, die im Mietvertrag stehen. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung ebenfalls angreifbar. Schick das Original per Post und nutze die E-Mail höchstens als freundlichen Zusatzhinweis.

Wie fragst du beim Vermieter nach?

Kurz, sachlich und schriftlich. Du bittest nicht um Erlaubnis, sondern hältst den Stand fest. Warte etwa zehn bis vierzehn Tage nach dem Zugang, dann melde dich.

Musterformulierung: „Sehr geehrte Frau Muster, meine Kündigung des Mietverhältnisses über die Wohnung Beispielweg 4, 3. OG rechts, ist Ihnen am 2. September 2026 zugegangen. Das Mietverhältnis endet damit zum 30. November 2026. Ich bitte Sie um eine kurze Eingangsbestätigung sowie um zwei Terminvorschläge für die Wohnungsübergabe in den letzten Tagen des November.“

Damit erreichst du zwei Dinge. Du dokumentierst deine Sicht der Fristen, und du bringst die Übergabe ins Rollen. Bereite dafür gleich das Übergabeprotokoll vor.

Was tun, wenn der Vermieter den Zugang bestreitet?

Dann legst du deine Nachweise vor: Auslieferungsbeleg, Zeugenaussage des Boten oder die quittierte Empfangsbestätigung. In den meisten Fällen ist die Sache damit erledigt.

Hast du nur einen einfachen Brief geschickt, wird es schwierig. Kündige in diesem Fall sofort erneut, diesmal beweissicher, und schreibe dazu, dass die Kündigung vorsorglich wiederholt wird und du am ursprünglichen Termin festhältst. So begrenzt du den Schaden auf höchstens einen Monat.

Zieht sich der Streit, hilft der örtliche Mieterverein oft schon für einen Jahresbeitrag im mittleren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich weiter. Bei größeren Beträgen führt der Weg zur Kanzlei, denn dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich der Kündigung einen Grund beisetzen?
Nein. Als Mietpartei kündigst du ordentlich ohne Begründung. Nur der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse. Ein Grund im Schreiben schadet nicht, hilft dir aber auch nicht.
Zählt der Zugang beim Hausverwalter?
Ja, wenn die Verwaltung im Mietvertrag als Ansprechpartnerin genannt ist oder Kündigungen entgegennehmen darf. Im Zweifel schickst du das Schreiben an Vermieter und Verwaltung gleichzeitig.
Was gilt bei Urlaub des Vermieters?
Der Zugang bleibt bestehen. Entscheidend ist, dass das Schreiben in den Machtbereich gelangt, also in den Briefkasten. Wann der Vermieter es tatsächlich liest, ist unerheblich.
Kann der Vermieter die Kündigung ablehnen?
Nein. Eine ordentliche Kündigung ist keine Bitte, sondern eine Gestaltungserklärung. Ablehnen kann er höchstens einen Wunsch nach vorzeitigem Auszug oder nach einem bestimmten Nachmieter.
Muss ich weiter Miete zahlen ohne Bestätigung?
Ja, bis zum Ende der Frist zahlst du normal weiter. Zahlungen einzustellen wäre ein Mietrückstand und gibt dem Vermieter ein eigenes Kündigungsrecht.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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