Wohnung & Vertrag
Mietkaution und Zinsen: Was dir am Ende zusteht
Die Kaution ist dein Geld, nur vorübergehend geparkt. Der Vermieter muss sie getrennt anlegen, und die Zinsen gehören dir. Viele Mieter erfahren davon erst beim Auszug, wenn die Abrechnung zu knapp ausfällt.
Kurz gefasst
Der Vermieter legt die Kaution getrennt von seinem Vermögen an. Die Erträge stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit. Beim Auszug bekommst du Kaution und Zinsen zurück, abzüglich berechtigter Forderungen.
Mehr darf die Kaution nicht betragen, gerechnet ohne Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB).
Du darfst die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste bei Mietbeginn.
So lange darf der Vermieter nach dem Auszug üblicherweise abrechnen, bevor er auszahlt.
Wie muss der Vermieter die Mietkaution anlegen?
Getrennt und insolvenzsicher. § 551 BGB verlangt, dass er die Kaution bei einem Kreditinstitut anlegt, und zwar getrennt von seinem übrigen Vermögen. Verzinst werden muss sie zu dem Satz, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist.
Die Trennung schützt dich. Rutscht der Vermieter in die Insolvenz, fällt deine Kaution nicht in die Masse. Sie bleibt dein Geld und wird nicht unter seinen Gläubigern verteilt. Genau deshalb ist ein Konto auf seinem normalen Geschäftskonto unzulässig.
Eine Vereinbarung, die davon zu deinem Nachteil abweicht, ist unwirksam. Steht im Vertrag also, dass Zinsen dem Vermieter zustehen oder eine Anlage entfällt, gilt diese Zeile schlicht nicht. Eine Ausnahme macht das Gesetz nur für Plätze in Studenten- und Jugendwohnheimen.
Wem gehören die Zinsen der Mietkaution?
Dir. Die Erträge stehen der Mietpartei zu und erhöhen die Sicherheit. Ausgezahlt werden sie zusammen mit der Kaution am Ende des Mietverhältnisses, nicht jährlich.
Das hat einen praktischen Nebeneffekt. Weil die Zinsen die Sicherheit erhöhen, darf der Vermieter berechtigte Forderungen auch aus diesem Teil bedienen. Bleibt am Ende eine offene Nebenkostennachzahlung, zieht er sie von Kaution plus Zinsen ab. Wie du die Abrechnung vorher prüfst, steht im Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung.
Die Höhe ernüchtert viele. Der maßgebliche Sparzins bewegt sich je nach Bank stark, oft deutlich unter einem Prozent. Bei 2.400 Euro Kaution und einem angenommenen Satz von 0,3 Prozent kommen in fünf Jahren rund 36 Euro zusammen. Der Anspruch bleibt trotzdem bestehen, und bei höheren Zinsen wird der Betrag spürbar.
Wie verlangst du einen Nachweis über die Anlage?
Frag einfach schriftlich nach. Du hast Anspruch auf Auskunft darüber, wo und wie deine Kaution liegt. Ein Kontoauszug, eine Anlagebescheinigung der Bank oder eine Kopie des Sparbuchs genügen.
Setz eine Frist von zwei Wochen und nenne die Wohnung samt Mietbeginn. Antwortet der Vermieter nicht, darfst du bei laufender Ratenzahlung die noch offenen Kautionsraten zurückhalten, bis er die ordnungsgemäße Anlage belegt. Dieses Druckmittel wirkt erfahrungsgemäß schnell.
Fordere den Nachweis am besten früh an, nicht erst beim Auszug. Nach Jahren wird die Rekonstruktion mühsam, gerade wenn zwischendurch der Eigentümer gewechselt hat. Bei einem Verkauf geht die Kautionspflicht auf den Käufer über.
Was gilt, wenn der Vermieter gar nicht angelegt hat?
Dann verletzt er seine Pflicht aus dem Mietvertrag. Du kannst verlangen, dass er die Anlage nachholt. Zusätzlich schuldet er Schadenersatz in Höhe der Zinsen, die bei ordnungsgemäßer Anlage angefallen wären.
Rechne den Betrag konkret aus. Nimm die Kautionshöhe, die Laufzeit und den üblichen Sparzins der jeweiligen Jahre. Die Zinssätze der Banken lassen sich über die Zeitreihen der Deutschen Bundesbank belegen. Stell die Forderung schriftlich und mit Rechenweg, dann ist sie schwer zu ignorieren.
Kritisch wird es bei einer Insolvenz. Wurde die Kaution nie getrennt angelegt, ist sie im Ernstfall oft verloren, weil sie im Vermögen des Vermieters aufgegangen ist. Aus diesem Grund lohnt sich die Nachfrage im ersten Mietjahr statt im letzten.
Kautionskonto, Sparbuch oder Bürgschaft?
Die Form der Sicherheit legt ihr im Mietvertrag fest. Üblich sind vier Varianten, die sich in Kosten und Aufwand deutlich unterscheiden.
| Form | Wie es funktioniert | Zinsen und Kosten | Für wen geeignet |
|---|---|---|---|
| Kautionskonto (offenes Treuhandkonto) | Konto auf deinen Namen, verpfändet an den Vermieter | Zinsen laufen an dich, meist gebührenfrei | Standardfall, sauberste Lösung |
| Kautionssparbuch | Sparbuch auf deinen Namen mit Sperrvermerk | Zinsen an dich, keine laufenden Kosten | wenn die Bank kein Mietkautionskonto führt |
| Verdecktes Treuhandkonto | Konto auf den Namen des Vermieters, getrennt geführt | Zinsen stehen dir zu, Nachweis nötig | häufig bei Hausverwaltungen |
| Mietkautionsbürgschaft | Bank oder Versicherung bürgt, du zahlst nichts ein | keine Zinsen, meist 4 bis 6 Prozent Gebühr pro Jahr | wenn dir das Bargeld beim Einzug fehlt |
Die Bürgschaft kostet dauerhaft Geld, ohne dass du je etwas zurückbekommst. Bei 2.400 Euro Kaution sind das schnell 100 Euro im Jahr. Rechne das gegen einen kurzfristigen Kredit oder gegen die Ratenzahlung, bevor du unterschreibst. Wie hoch die Sicherheit überhaupt sein darf, klärt der Ratgeber zur Höhe der Mietkaution.
Musst du die Zinsen versteuern?
Ja, es sind Kapitalerträge. Sie zählen zu deinem Sparerpauschbetrag, der bei 1.000 Euro pro Person liegt, bei Zusammenveranlagung bei 2.000 Euro. Wer diesen Betrag mit allen Zinsen und Dividenden nicht überschreitet, zahlt nichts.
Läuft das Konto auf deinen Namen, erteilst du der Bank einfach einen Freistellungsauftrag. Dann bleibt die Abgeltungsteuer außen vor. Läuft es auf den Vermieter, wird die Steuer oft automatisch einbehalten. Hol sie dir über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück und leg die Bescheinigung der Bank bei.
Steuerlich handelt es sich um Zinsen im Jahr ihrer Gutschrift, nicht erst im Jahr der Auszahlung. Bei kleinen Beträgen fällt das kaum ins Gewicht. Bei einer hohen Kaution über viele Jahre kann sich der Blick lohnen. Was am Ende ausgezahlt wird und wie du das durchsetzt, steht im Ratgeber Kaution zurückbekommen.
Dieser Text ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen zu Kaution und Zinsen
Bekomme ich die Zinsen jährlich ausgezahlt?
Darf im Mietvertrag stehen, dass die Zinsen dem Vermieter gehören?
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?
Kann ich die letzte Miete mit der Kaution verrechnen?
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
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