Wohnung & Vertrag
Mieterselbstauskunft: Welche Fragen du beantworten musst
Erlaubt ist alles, was für die Miete zählt: Einkommen, Beruf, Personenzahl und Mietschulden. Fragen nach Kinderwunsch, Religion oder Partei musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Kurz gefasst
Der Vermieter darf prüfen, ob du die Miete zahlen kannst. Alles darüber hinaus geht ihn nichts an. Bei unzulässigen Fragen bleibt eine falsche Antwort in aller Regel folgenlos, bei erlaubten Fragen nicht.
Üblicher Umfang beim Einkommensnachweis, mehr musst du selten liefern.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, das Risiko bei erlaubten Fragen.
Nach der Absage müssen die Unterlagen der abgelehnten Bewerber vernichtet werden.
Welche Fragen sind erlaubt?
Der Maßstab ist einfach. Der Vermieter darf wissen, ob du die Miete dauerhaft zahlen kannst und wie viele Menschen einziehen.
Dazu gehören dein Nettoeinkommen, die Art deines Arbeitsverhältnisses und dein Arbeitgeber. Auch die Frage nach laufenden Mietschulden oder einem eröffneten Insolvenzverfahren ist zulässig. Erlaubt ist außerdem, wie viele Personen einziehen und ob du ein Haustier halten willst.
Bei der Bonität reicht meist die Schufa-Auskunft zu Vertragsdaten. Diese Datenkopie ist für dich einmal im Jahr kostenlos, plane für den Versand einige Tage ein.
Welche Fragen musst du nicht beantworten?
Alles, was mit deiner Zahlungsfähigkeit nichts zu tun hat. Diese Fragen gehören trotzdem zu den häufigsten in Formularen.
| Frage im Formular | Einordnung | Grund |
|---|---|---|
| Nettoeinkommen der letzten drei Monate | erlaubt | direkter Bezug zur Mietzahlung |
| Arbeitgeber und Beschäftigungsart | erlaubt | zeigt, wie stabil das Einkommen ist |
| Zahl der einziehenden Personen | erlaubt | betrifft die Belegung der Wohnung |
| Offene Mietschulden | erlaubt | unmittelbares Vermieterinteresse |
| Musikinstrument oder Haustier | Grenzfall | zulässig, soweit es die Nutzung betrifft |
| Familienplanung, Schwangerschaft | unzulässig | reine Privatsache |
| Religion, Partei, Gewerkschaft | unzulässig | kein Bezug zum Mietverhältnis |
| Vorstrafen, Krankheiten, Behinderung | unzulässig | besonders geschützte Angaben |
Auch das Benachteiligungsverbot spielt hinein. § 19 AGG untersagt eine Benachteiligung unter anderem wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Für Wohnraum gelten dabei Einschränkungen: Nach § 19 Abs. 5 AGG ist die Vermietung zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch in der Regel kein Massengeschäft, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet.
Darfst du bei unzulässigen Fragen falsch antworten?
Ja, das ist die gängige Einschätzung im Mietrecht. Wer keine Antwort verlangen darf, kann sich auf eine falsche Antwort später nicht berufen.
Der Grund liegt in § 123 Abs. 1 BGB. Anfechtbar ist eine Erklärung nur bei arglistiger Täuschung. An der fehlt es, wenn die Frage von vornherein unzulässig war.
Praktisch bleibt trotzdem eine Abwägung. Ein leeres Feld fällt oft weniger auf als eine Diskussion über die Zulässigkeit. Streiche die Frage im Formular durch oder lass sie offen, das ist der ruhigere Weg. Ob eine bestimmte Frage im Einzelfall zulässig war, entscheidet im Streit das Gericht, dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Was riskierst du bei Falschangaben?
Bei erlaubten Fragen ist das Risiko real. Wer sein Einkommen deutlich höher angibt oder Mietschulden verschweigt, muss mit Folgen rechnen.
Der Vermieter kann den Vertrag nach § 123 Abs. 1 BGB anfechten, weil er zur Abgabe seiner Erklärung durch arglistige Täuschung bestimmt wurde. Daneben kommt eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn ihm die Fortsetzung nicht zuzumuten ist.
Kleine Unschärfen sind dagegen selten ein Problem. Es geht um Angaben, die für die Entscheidung wirklich wichtig waren. Bist du unsicher, schreib lieber eine Spanne hin und erkläre sie in einem Satz.
Welche Unterlagen musst du mitschicken?
Weniger, als die meisten Formulare verlangen. Und vor allem nicht schon bei der ersten Anfrage.
Üblich sind drei aktuelle Gehaltsnachweise, eine Schufa-Auskunft zu Vertragsdaten und eine Kopie des Ausweises. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des alten Vermieters ist freiwillig, viele fordern sie trotzdem an.
| Unterlage | Wann nötig | Was du schwärzen kannst |
|---|---|---|
| Gehaltsnachweise, drei Monate | in der engeren Auswahl | Konfession, Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer |
| Schufa-Auskunft zu Vertragsdaten | in der engeren Auswahl | nichts, sie ist bereits reduziert |
| Ausweiskopie | erst kurz vor Vertragsschluss | Zugangsnummer, Seriennummer |
| Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | freiwillig | Angaben zur alten Miethöhe |
Schwärze konsequent, statt Seiten wegzulassen. Auf dem Gehaltszettel bleiben Name, Datum und Nettobetrag lesbar. Konfession, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Kontonummer und Pfändungen darfst du unkenntlich machen.
Was passiert mit deinen Daten nach der Absage?
Sie müssen weg. Die Datenschutz-Grundverordnung erlaubt nur die Verarbeitung von Daten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Ist die Wohnung vergeben, entfällt dieser Zweck für alle abgelehnten Bewerber.
Verlange die Vernichtung ausdrücklich. Eine kurze Mail genügt, in der du um Löschung und um eine Bestätigung bittest. Bei Papierunterlagen kannst du sie auch beim Besichtigungstermin wieder mitnehmen.
Reagiert niemand, kannst du dich an die Datenschutzaufsicht deines Bundeslandes wenden. Das Verfahren ist für dich kostenfrei.
Vorher lohnt sich Vorbereitung. Leg dir eine fertige Bewerbermappe an, dann bist du bei der Besichtigung schneller als andere. Was sonst noch ansteht, zeigt die Umzugscheckliste, die Kosten der ersten Monate stehen im Überblick zu den Umzugskosten. Rechne die Kaution mit ein, ihre Obergrenze erklärt der Beitrag zur Höhe der Mietkaution.
Häufige Fragen
Darf der Makler mehr fragen als der Vermieter?
Muss ich meine Kontoauszüge zeigen?
Wie ist es bei Studenten ohne eigenes Einkommen?
Darf ich eine Haustierfrage verneinen?
Ab wann darf der Vermieter meine Schufa verlangen?
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Angaben ohne Gewähr · Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.